direkte Leistungen Musterklauseln

direkte Leistungen. Die aufgeführten Maßnahmen richten sich nach dem Teilhabe-/Gesamtplan nach § 19 SGB IX, § 144 SGB XII (bis zum 31.12.2019) bzw. §§ 19, 121 SGB IX (ab 01.01.2020) und sind in personenzentrierter Form zu erbringen. Die Arbeitsstätte bietet folgendes Spektrum (individuelle Beschreibung ) von Arbeitsfeldern und Arbeitsplätzen an, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsmöglichkeit sowie Eignung und Neigung des Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich Rechnung zu tragen (analog § 5 Abs. 1 WVO). Die Leistungen sind nach dem individuellen Hilfebedarf zu differenzieren. Die Arbeitsstätte organisiert Arbeit, die geeignet ist, die Leistungsfähigkeit der Beschäftig- ten zu erhalten und zu entwickeln und um ein Arbeitsergebnis zu erzielen. Sie stellt dazu eine Arbeitsvorbereitung und den Einsatz behinderungsspezifischer Arbeitshilfsmittel im Einzelfall sicher. Der Übergang der Menschen mit Behinderungen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Solche Maßnahmen können u.a. sein: Ausgangs- gruppen, Praktika, Probearbeitsverhältnisse, Arbeitsverhältnisse in Fremdbetrieben mit Be- treuung, Initiierung von Beschäftigungsfirmen. Dabei hat die Arbeitsstätte die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicherzustellen und darauf hinzuwir- ken, dass der zuständige Sozialleistungsträger seine Leistungen und nach dem Ausschei- den des Menschen mit Behinderungen das Integrationsamt die begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben erbringen (analog § 5 Abs. 4 WVO). Die Arbeitsstätte bietet den Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, an arbeitsbeglei- tenden Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit z. B. im körperlichen, sprachlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich sowie zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit, z. B. im sozialen, musischen und kreativen Bereich teilzunehmen (analog § 5 Abs. 3 WVO). Die Arbeitsstätte bietet den Menschen mit Behinderungen qualifizierte sozialpädagogische und psychologische Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen an. Die Arbeitsstätte erbringt die für die Teilhabe am Arbeitsleben jeweils notwendigen grund- pflegerischen Leistungen. Der Inhalt des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses wird unter Berücksichtigung des zwischen den Menschen mit Behinderungen und dem Rehabilitationsträger bestehenden Sozialleistungsverhältnisses durch Beschäftigungsverträge (analog WVO) zwischen den Menschen...
direkte Leistungen. Die aufgeführten Maßnahmen richten sich an dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX aus und umfassen Unterstützungsformen der im FFV LRV vereinbarten Fassung des H.M.B. Verfahrens. Sie werden als Hilfe zur Selbsthilfe in abgestufter Form als Beratung, Begleitung, Ermutigung, als Aufforderung, Motivation, Begründung, als Beaufsichtigung, Kontrolle, Korrektur, als Anleitung, Mithilfe und Unterstützung so- wie als stellvertretende Ausführung erbracht.
direkte Leistungen. Die aufgeführten Maßnahmen richten sich an dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX aus. Sie werden als Hilfe zur Selbsthilfe in abgestufter Form als Beratung, Begleitung, Ermutigung, als Aufforderung, Motivation, Begründung, als Beaufsichti- gung, Kontrolle, Korrektur, als Anleitung, Mithilfe und Unterstützung sowie als stellver- tretende Ausführung erbracht. • Erhaltung und Weiterentwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten unter Beach- tung der personellen Integrität und Autonomie der Teilnehmer und Erschließung altersspezifischer Lern-, Erfahrungs- und Erlebniswelten. • Ein möglichst breit differenziertes Spektrum von Angeboten, um der Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und Entwick- lungsmöglichkeit sowie den Neigungen des Nutzers soweit wie möglich Rechnung zu tragen und die Lebensqualität zu erhalten. • Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit z.B. im körperlichen, lebenspraktischen und gestalterischen Bereich um auf diese Weise die Persönlichkeit im sozialen und kreativen Bereich zu fördern. • Maßnahmen zum Erwerb und Erhalt altersspezifischer praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten, um auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. • Erbringen der für die Betreuung jeweils notwendigen grundpflegerischen Leistun- gen während der Anwesenheitszeit. • Qualifizierte Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Durchführung der Eingliederungshilfemaßnahme und Erledigung damit verbundener administrativer Arbeiten. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 116 SGB IX ist die gemeinsame Leistungserbringung Basis für die Tagesstätte. Die zuvor beschriebenen Leistungen können an mehrere leistungsberechtigte Personen gemeinschaftlich oder individuell er- bracht werden.
direkte Leistungen. Die Maßnahmen richten sich an dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX aus. Im Zentrum des ganzheitlichen Förderangebots steht das jeweilige Kind mit einer Körperbe- hinderung. Aufgrund der Verschiedenheit des Behinderungsbildes benötigen diese Kinder im Rahmen der Gruppenarbeit eine individuell gewichtete Förderung. Ausgangspunkt jeder Förderung ist die Eigenaktivität des Kindes. Das pädagogische und therapeutische Angebot richtet sich aus an förderdiagnostisch orientierten Planungen. Individuelle Leistungsansprüche nach § 37 SGB V gegenüber den Krankenkassen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Unter Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 116 SGB IX können die zuvor beschrie- benen Leistungen an mehrere Kinder gemeinschaftlich oder individuell erbracht werden.
direkte Leistungen. Die aufgeführten Maßnahmen richten sich an dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX aus und umfassen Unterstützungsformen der im FFV LRV vereinbarten Fassung des H.M.B. Verfahrens. Sie werden als Hilfe zur Selbsthilfe in abgestufter Form als Beratung, Begleitung, Ermutigung, als Aufforderung, Motivation, Begründung, als Beaufsichtigung, Kontrolle, Korrektur, als Anleitung, Mithilfe und Unterstützung sowie als stellvertretende Ausführung erbracht. Unterstützung / Assistenz bei der Lebensführung: Einkaufen Zubereitung von Zwischenmahlzeiten Zubereitung von Hauptmahlzeiten Wäschepflege Ordnung im eigenen Bereich Umgang mit Geld
direkte Leistungen. Die Maßnahmen richten sich nach dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX und beinhalten einen mehrdimensionalen Behandlungsansatz und einen täglichen Förderzeitraum, der einen angemessenen Wechsel zwischen Behandlung, Förderung, Freispiel und Ruhepause ermöglicht. Inhalte sind Sprachförderung, Sprachtherapie und Förderung im motorischen, sensorischen, kognitiven, sozialen, emotionalen, musisch/kreativen und lebenspraktischen Bereich. Dazu ist es notwendig, auch die Eltern oder andere wichtige Beziehungspersonen intensiv zu beraten und in die Prozesse der Betreuung, Förderung und Behandlung der Kinder einzubeziehen. Der Sprachheilkindergarten bietet folgende Maßnahmen an: • Sprachförderung Erhöhung der Sprechbereitschaft, Schaffung von Sprechanreizen
direkte Leistungen. Die Maßnahmen richten sich an dem Teilhabe-/Gesamtplan nach §§ 19, 121 SGB IX aus und beinhalten einen mehrdimensionalen Behandlungsansatz, der einen angemessenen täg- lichen Wechsel zwischen Phasen der Therapie, der Förderung, der Freizeitaktivitäten und der Erholung ermöglicht. Inhalte sind Sprachförderung, Sprachtherapie sowie Förderung im motorischen, sensori- schen, kognitiven, sozialen, emotionalen, musisch/kreativen und lebenspraktischen Bereich. Dazu ist es notwendig, auch die Eltern und/oder andere wichtige Beziehungspersonen inten- siv in die Prozesse der Behandlung, Förderung und Betreuung einzubeziehen. Die Sprachheileinrichtung bietet folgende Maßnahmen an: • Sprachförderung: Schaffung von Sprechanreizen, Erhöhung der Sprechbereitschaft und der Kommunikati- onsfähigkeit • Sprachtherapie: logopädische Diagnostik der Aussprache, der Grammatik und der Semantik, der Stimme und der Sprechflüssigkeit, Therapie von Aussprachestörungen, grammatischen, seman- tischen Störungen, Stimmstörungen, Sprechflüssigkeiten; Einzel- und Gruppenbehand- lungen • Bewegungstherapie: Diagnostik motorischer Funktionen; motopädische Angebote zur Förderung der Grob- und Feinmotorik, der Körperkoordination, Tonuskontrolle • Behandlung sensorischer Störungen: (Diagnostik sensorischer Fähigkeiten, Sensibilitätsübungen, sensorische Integration) • Förderung kognitiver Funktionen: Diagnostik kognitiver Fähigkeiten, Wahrnehmungsübungen, Förderung von kognitiven Operationen und von Intelligenzleistungen • Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten: Stärkung der Ich-Kompetenz, Entwicklung von Gruppenfähigkeit und Konfliktfähigkeit, Aufbau von Toleranz und Solidarität, Selbstwertgefühl, Selbstakzeptanz, emotionale Stabilisierung
direkte Leistungen. Unter direkten Leistungen sind die Leistungen zu verstehen, die im direkten Kontakt mit Leistungsbe- rechtigten oder als Assistenzleistung erbracht werden. Folgende Leistungen gehören dazu (beispielhafte Aufzählung): - Persönlicher Kontakt - Persönliche Assistenz - Angehörigengespräche im Beisein der/des Leistungsberechtigten - Telefonkontakt mit Leistungsberechtigten - direkter Kontakt mit sonstigen Bezugspersonen im Beisein von Leistungsberechtigten - Betreuung bei Gruppenangeboten, inkl. Freizeitmaßnahmen - Teilhabeplanung zusammen mit Leistungsberechtigten
direkte Leistungen. Im Zentrum des ganzheitlichen Lernangebotes steht das jeweilige Kind mit einer Hörbehinderung. Aufgrund der Verschiedenheit des Behinderungsbildes benötigen diese Kinder im Rahmen der Gruppenarbeit eine individuell gewichtete Förderung. Ausgangspunkt jeder Förderung ist die Eigenaktivität des Kindes. Das pädagogische und therapeutische Angebot richtet sich aus an förderdiagnostisch orientierten Planungen.
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