Common use of Disclaimer Clause in Contracts

Disclaimer. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis in Liechtenstein aus. Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung bzw. von Erlassen sowie der Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Anleger werden aufgefordert, bezüglich der entsprechenden Steuerfolgen ihren eigenen professionellen Berater zu konsultieren. Weder der OGAW noch die Verwaltungsgesellschaft, der Asset Manager, die Verwahrstelle oder deren Beauftragte können für die individuellen Steuerfolgen, die sich für den Anleger aus dem Kauf oder Verkauf bzw. dem Halten von Anteilen ergeben, haftbar gemacht werden.

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