Common use of Dokumentation und Nachweise Clause in Contracts

Dokumentation und Nachweise. Der Leistungserbringer legt dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe einmal jährlich eine Leistungsdokumentation (Jahresbericht) vor. Form, Umfang und Inhalte dieser Leistungsdokumentation werden in der Gemeinsamen Kommission erörtert und abgestimmt. Der Leistungserbringer dokumentiert die für die jeweilige leistungsberechtigte Person erbrachte Leistung hinsichtlich des Datums, des Umfangs, des Inhalts und der leistungserbringenden Person. Die Dokumentation erfolgt prozessorientiert auf der Basis der im Gesamtplan vereinbarten Ziele und macht auf der Grundlage der dort festgelegten Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle regelmäßig (in der Regel alle 6 Monate) Aussagen zum Grad der Zielerreichung. 10 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erstellt der Leistungserbringer unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person mit Hilfe des in NRW gültigen Bedarfsermittlungsinstruments des Trägers der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf und eine Einschätzung zur Weitergewährung der Unterstützung durch die Pflegefamilie. Bei Beendigung der Maßnahme legt der Leistungserbringer dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf vor.

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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen

Dokumentation und Nachweise. Die Dokumentation des individuellen Teilhabeprozesses erfolgt basiert auf der Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Gesamtplanes. Der Leistungserbringer legt dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe einmal jährlich in jedem Einzelfall nach Vorgabe des Gesamtplans eine Leistungsdokumentation (Jahresbericht) Dokumentation des individuellen Teilhabeprozesses mit Aussagen zur Zielerreichung und zu den durchgeführten Maßnahmen vor. FormDie Dokumentation von Pflegeleistungen ist angemessen, Umfang nachvollziehbar und Inhalte dieser Leistungsdokumentation werden in der Gemeinsamen Kommission erörtert wirtschaftlich zu gestalten und abgestimmtgeeignet, die Grundpflegeleistungen darzustellen. Der Leistungserbringer dokumentiert die für die jeweilige leistungsberechtigte Person erbrachte Leistung hinsichtlich des Datums, des Umfangs, des Inhalts und legt dem zuständigen Xxxxxx der leistungserbringenden Person. Die Dokumentation erfolgt prozessorientiert auf der Basis der Eingliederungshilfe jährlich im Gesamtplan vereinbarten Ziele Rahmen einer standardisierten Leistungsdokumentation Nachweise vor, dass er die von ihm eingegangenen Verpflichtungen zur Qualität der Leistungen im Vereinbarungszeitraum eingehalten hat und macht auf die Durchführung geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt ist. Bestandteil dieser Dokumentation ist der Grundlage Nachweis der dort festgelegten Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle regelmäßig (in der Regel alle 6 Monate) Aussagen zum Grad der Zielerreichung. 10 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erstellt der Leistungserbringer unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person mit Hilfe des in NRW gültigen Bedarfsermittlungsinstruments des Trägers der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf und eine Einschätzung zur Weitergewährung der Unterstützung durch die PflegefamilieWerkstattbeschäftigten oder deren Vertretungen. Bei Beendigung der Maßnahme Gemäß § 12 Abs. 6 WVO legt der Leistungserbringer dem zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf jährlich die Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses vor. Darüber hinaus gewährt der Leistungserbringer Einsicht in den Jahresabschluss und die Kostenstellenrechnung, soweit sie zur Ermittlung des Arbeitsergebnisses notwendig ist. Die Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses, der Jahresabschluss und die Kostenstellenrechnung sind jährlich von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen. Die oben genannten Dokumentationen werden in gesonderten Vereinbarungen konkretisiert und regelmäßig im Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung überprüft.

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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen

Dokumentation und Nachweise. Die Dokumentation des individuellen Teilhabeprozesses erfolgt basiert auf der Grundlage der Ziel- und Maßnahmenplanung des Gesamtplanes. Der Leistungserbringer legt dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe einmal jährlich in jedem Einzelfall nach Vorgabe des Gesamtplans eine Leistungsdokumentation (Jahresbericht) Dokumentation des individuellen Teilhabeprozesses mit Aussagen zur Zielerreichung und zu den durchgeführten Maßnahmen vor. FormDie Dokumentation von Pflegeleistungen ist angemessen, Umfang nachvollziehbar und Inhalte dieser Leistungsdokumentation werden in der Gemeinsamen Kommission erörtert wirtschaftlich zu gestalten und abgestimmtgeeignet, die Grundpflegeleistungen darzustellen. Der Leistungserbringer dokumentiert die für die jeweilige leistungsberechtigte Person erbrachte Leistung hinsichtlich des Datums, des Umfangs, des Inhalts und legt dem zuständigen Xxxxxx der leistungserbringenden Person. Die Dokumentation erfolgt prozessorientiert auf der Basis der Eingliederungshilfe jährlich im Gesamtplan vereinbarten Ziele Rahmen einer standardisierten Leistungsdokumentation Nachweise vor, dass er die von ihm eingegangenen Verpflichtungen zur Qualität der Leistungen im Vereinbarungszeitraum eingehalten hat und macht auf die Durchführung geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt ist. Bestandteil dieser Dokumentation ist der Grundlage Nachweis der dort festgelegten Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle regelmäßig (in der Regel alle 6 Monate) Aussagen zum Grad der Zielerreichung. 10 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums erstellt der Leistungserbringer unter Beteiligung der leistungsberechtigten Person mit Hilfe des in NRW gültigen Bedarfsermittlungsinstruments des Trägers der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf und eine Einschätzung zur Weitergewährung der Unterstützung durch die PflegefamilieWerkstattbeschäftigten oder deren Vertretungen. Bei Beendigung der Maßnahme Gemäß § 12 Abs. 6 WVO legt der Leistungserbringer dem zuständigen Xxxxxx der Eingliederungshilfe eine fachliche Stellungnahme zum Leistungsverlauf jährlich die Ermittlung und Verwendung des Arbeitsergebnisses vor. Die oben genannten Dokumentationen werden in gesonderten Vereinbarungen konkretisiert und mindestens alle zwei Jahre in Sinne einer qualitativen Weiterentwicklung überprüft.

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Samples: Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix, Landesrahmenvertrag Nach § 131 SGB Ix Nordrhein Westfalen