Kosten für kosmetische Operationen Musterklauseln

Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 6.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. 3.7.1 Voraussetzungen für die Leistung: 3.7.1.1 Die versicherte Person hat sich einer kos- metischen Operation unterzogen, um eine unfallbe- dingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungs- bildes zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur natürliche Zähne zum äußeren Erscheinungsbild. Die kosmetische Operation erfolgt – durch einen Arzt, – nach Abschluss der Heilbehandlung und – bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollen- dung des 21. Lebensjahres. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. X. Xxxx- kenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kos- tenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungs- pflicht bestreitet.
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten auch Kosten für kosmetische Operationen. Die Ziffern 2.14.1 und 2.14.2 gelten entsprechend. Ergänzend zu Ziffer 2.14.2 werden die Kosten bis zur Höhe des 18fachen der vereinbarten Unfallrente erstattet.
Kosten für kosmetische Operationen. Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze für Reiter und Pferde
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 15.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. Sie haben sich einer kosmetischen Operation unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erschei- nungsbilds zu beheben. Soweit Zähne betroffen sind, gehören nur Schneide- und Eckzähne zum äußeren Erscheinungsbild. Die kosmetische Operation muss nach Abschluss der Heilbe- handlung durch einen Arzt erfolgen und ist bei Erwachsenen innerhalb von 3 Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 21. Lebensjahres durchzuführen. Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z. B. Krankenkasse, Haftpflichtversicherer) nicht zu einer Kostenerstattung ver- pflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet. Wir erstat- ten − nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Arzthonorare und − sonstige Operationskosten, − notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus sowie − Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungs- summe. Die Versicherungssumme beträgt, soweit nicht an- ders vereinbart, 5.000,– EUR je versicherte Person. Bei Tarifen für erdgebundene Reisen (z. B. Auto-, Bahn- und Busreisen) sind die Kosten für kosmetische Operationen nicht versichert.
Kosten für kosmetische Operationen. (1) Voraussetzungen für die Leistung (2) Art und Höhe der Leistung
Kosten für kosmetische Operationen. Wir erstatten Kosten für kosmetische Operationen nach Ziffer 2.9 X+X XXX 0000 insgesamt bis zu 25.000 EUR.
Kosten für kosmetische Operationen. 2.11.1 Voraussetzungen für die Leistungen: 2.11.1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fal- lenden Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen. Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heilbe- handlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person zu beheben. 2.11.1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall. 2.11.1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht. 2.11.2 Art und Höhe der Leistungen: Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme Ersatz für nachgewiesene - Arzthonorare und sonstige Operationskosten, - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen un- fallbedingten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen entstanden sind.
Kosten für kosmetische Operationen. Ändert sich unfallbedingt das äußere Erscheinungs- bild der versicherten Person, zahlen wir die Kosten für die ärztliche Behandlung. Bei unfallbedingtem Verlust bzw. Teilverlust von Schneide- oder Eckzähnen zahlen wir die zahnärztlichen Behandlungs- und Zahnersatz- kosten. Die Kosten übernehmen wir insgesamt bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Maßnahme muss innerhalb von fünf Jahren ab dem Unfalltag bzw. bei Minderjährigen bis zum 21. Geburtstag erfolgen. Erbringen Dritte hierfür Leistungen, entfällt insoweit un- sere Leistungspflicht.