Doppelversicherung Musterklauseln

Doppelversicherung. Sie müssen den Versicherer über das Vorhandensein anderweitiger Policen zur Deckung des versicherten Gegenstands, die mit anderen Versicherern abgeschlossen wurden und die Ihnen möglicherweise Versicherungsschutz für die gleichen Schadensfälle bieten, in Kenntnis setzen. Wenn Sie es zum Zwecke der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils absichtlich unterlassen, das Vorhandensein anderer Policen mitzuteilen, kann dies zum Leistungsausschluss oder zu etwaigen Schadensersatzansprüche des Versicherers im Falle der Leistung führen.
Doppelversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Doppelversiche- rung dem Versicherer schriftlich oder mittels Textnachweis zu melden, sobald er davon Kenntnis erhält. Der Versiche- rer haftet bei Doppelversicherung nur subsidiär.
Doppelversicherung. Sie müssen den Versicherer über das Vorhandensein anderweitiger Versicherungen zur Deckung des versicherten Xxxxxx, die mit anderen Versicherern abgeschlossen wurden und die Ihnen möglicherweise Versicherungsschutz für die gleichen Schadensfälle bieten, in Kenntnis setzen. Wenn Sie es vorsätzlich unterlassen, das Vorhandensein anderer Versicherungen mitzuteilen, ist der Versicherer im Falle einer Überversicherung des Schadens nicht verpflichtet, die in diesen Versicherungsbedingungen aufgeführten Leistungen zu erbringen.
Doppelversicherung. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert (Doppelversicherung, § 59 VersVG), ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. Ist die Doppelversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er binnen eines Monats, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat, die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages oder eine Reduzierung der Versicherungssumme verlangen. Die Erklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Versicherer zugeht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 VersVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
Doppelversicherung. Schliesst der Versicherungsnehmer für bereits versicherte Sachen gegen dieselbe Gefahr und für denselben Zeitraum noch andere Versicherun- gen ab, hat er dies der Gesellschaft sofort anzuzeigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, binnen 14 Tagen nach Empfang der Anzeige den Vertrag zu kündigen. Die Verpflichtung der Gesellschaft erlischt 4 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Hat sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, einen Teil des Schadens selbst zu tragen, darf er für diesen Teil keine andere Versicherung abschlie- ssen. Andernfalls wird die Entschädi- gung in dem Umfang gekürzt, dass er den vereinbarten Teil des Schadens selbst zu tragen hat.
Doppelversicherung. Die Versicherung deckt keine Kosten ab, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind.
Doppelversicherung. 1 Bestehen für versicherte Sachen gegen dieselbe Ge- fahr und für dieselbe Zeit noch andere Versicherungen oder werden solche abgeschlossen, ist dies der AXA sofort anzuzeigen.
Doppelversicherung. Ist der Versicherungsnehmer für die gleiche Ursache durch einen anderen Versicherungsvertrag abgedeckt, wird Europ Assistance nur subsidiär für den Teil seiner Leistungen, die diejenigen des Versicherungsvertrages des zuerst in Anspruch genommenen Versicherers übersteigen, tätig.
Doppelversicherung. A 1.8 Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten A 1.9 Verletzung von Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten
Doppelversicherung. Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und die Versi- cherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Ent- schädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden übersteigt. Wenn die Doppelversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen. Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.