Doppelversicherung. Sie müssen den Versicherer über das Vorhandensein anderweitiger Policen zur Deckung des versicherten Gegenstands, die mit anderen Versicherern abgeschlossen wurden und die Ihnen möglicherweise Versicherungsschutz für die gleichen Schadensfälle bieten, in Kenntnis setzen. Wenn Sie es zum Zwecke der Verschaffung eines rechtswidrigen Vermögensvorteils absichtlich unterlassen, das Vorhandensein anderer Policen mitzuteilen, kann dies zum Leistungsausschluss oder zu etwaigen Schadensersatzansprüche des Versicherers im Falle der Leistung führen.
Doppelversicherung. Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert (Doppelversicherung, § 59 VersVG), ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. Ist die Doppelversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er binnen eines Monats, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat, die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages oder eine Reduzierung der Versicherungssumme verlangen. Die Erklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Versicherer zugeht. Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht, ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 VersVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird mit Zugang wirksam.
Doppelversicherung. Sie müssen den Versicherer über das Vorhandensein anderweitiger Versicherungen zur Deckung des versicherten Xxxxxx, die mit anderen Versicherern abgeschlossen wurden und die Ihnen möglicherweise Versicherungsschutz für die gleichen Schadensfälle bieten, in Kenntnis setzen. Wenn Sie es vorsätzlich unterlassen, das Vorhandensein anderer Versicherungen mitzuteilen, ist der Versicherer im Falle einer Überversicherung des Schadens nicht verpflichtet, die in diesen Versicherungsbedingungen aufgeführten Leistungen zu erbringen.
Doppelversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, Doppelversicherung dem Versicherer schriftlich zu melden, sobald er davon Kenntnis erhält. Der Versicherer haftet bei Doppelversicherung nur subsidiär.
Doppelversicherung. Die Versicherung deckt keine Kosten ab, die durch eine andere Versicherung gedeckt sind.
Doppelversicherung. Schliesst der Versicherungsnehmer für bereits versicherte Sachen gegen dieselbe Gefahr und für dieselbe Zeit noch andere Versi- cherungen ab, hat er dies der Gesellschaft sofort anzuzeigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, binnen 14 Tagen nach Empfang der Anzeige den Vertrag auf vier Wochen zu kündigen. Hat sich der Versicherungsnehmer verpflichtet, einen Teil des Scha- dens selbst zu tragen, darf er für diesen Teil keine andere Versi- cherung nehmen, andernfalls die Entschädigung derart ermässigt wird, dass er den vereinbarten Teil des Schadens selbst trägt.
Doppelversicherung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Doppelver- sicherung der Gesellschaft schriftlich zu melden, sobald er davon Kenntnis erhält. Die Gesellschaft haftet bei einer Doppelversicherung nur anteilsmässig.
Doppelversicherung a) Doppelversicherung liegt vor, wenn bei einer mehrfachen Versicherung entweder die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen die aufgrund jedes einzelnen Vertrages ohne Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamtschaden übersteigt.
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Dies gilt auch, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen.
c) Wenn die Doppelversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Herabsetzung der Versicherungssumme des später geschlossenen Vertrages bzw. dessen Aufhebung verlangen. Bei einer Herabsetzung der Versicherungssumme ist der Beitrag entsprechend zu mindern. Die Herabsetzung oder Aufhebung wird mit dem Ablauf der Versicherungsperiode wirksam, in der sie verlangt wird. Das Recht auf Herabsetzung oder Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht unverzüglich geltend macht, nachdem er von der Doppelversicherung Kenntnis erlangt hat.
d) Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Etwaige Schadensersatzansprüche des Versicherers bleiben unberührt.
Doppelversicherung. Eine Doppelversicherung (eigene und fremde) schränkt die Deckung nicht ein, ist aber unverzüglich dem Versicherer anzuzeigen, sobald sie bekannt ist. Doppelversicherung besteht, wenn für bereits versicherte Sachen gegen dieselbe Gefahr und für dieselbe Zeit noch andere Versicherungen abgeschlossen wurden und die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert übersteigen
Doppelversicherung. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten A 1.9 Verletzung von Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten