Common use of Drittbegünstigte Clause in Contracts

Drittbegünstigte. Die Zusicherungen, Verpflichtungen, Rechte und Vereinbarungen der Parteien, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind, sind nicht für Dritte oder Personen, die nicht Vertragspartei dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, bestimmt und können von diesen auch nicht durchgesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Endbenutzer, Lieferanten und/oder Kunden des Kunden. Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht weSystems in keiner Beziehung zu den Kunden, denen der Kunde Dienstleistungen anbietet. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieses Serviceauftrags kein Treuhandverhältnis entsteht und stellt weSystems von allen Ansprüchen Dritter frei.

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