Dritter Musterklauseln

Dritter. Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Dritter. Dritter bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die nicht als Versicherte im Rahmen dieses Vertrages gilt.
Dritter. Xxxxxxxx ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen. Der Werbeauftraggeber stimmt zu, dass Xxxxxxxx folgende Daten zur Erstellung bzw. zur Validierung von Werbedruckdaten verwenden kann: Werbeauftraggeber, Kampagne, Laufzeit, Bruttopreis. Diese Daten können auch an Dritte, welche solche Werbedruck-Statistiken erstellen, weitergeleitet werden.
Dritter die natürliche oder juristische Person, die bei Royal FloraHolland registriert ist, und zwar nicht als Verkäufer, Käufer oder Transporteur, sondern als im Bereich des Zierpflanzenanbaus und -absatzes tätige Person. Häufig erbringt diese Person Dienstleistungen für Royal FloraHolland oder einen Verkäufer, Käufer oder Transporteur (z. B. als Importverarbeiter).
Dritter. Die Lizenzierten Materialien können bestimmte Daten von Dritten (z. B. Maschinendaten oder Materialdaten), Modelle oder andere Inhalte von Dritten oder Software von Dritten, einschließlich Open-Source-Software (zusammenfassend als "Inhalte Dritter" bezeichnet) enthalten oder den Zugang zu diesen ermöglichen, für die der Lizenzgeber verpflichtet sein kann, bestimmte zusätzliche Bedingungen, Haftungsausschlüsse und/oder Hinweise an seine Lizenznehmer weiterzugeben. Solche zusätzlichen Bedingungen, Haftungsausschlüsse und / oder Hinweise können im Software-Hilfe / About-Menü, in der Dokumentation und / oder in den Read-Me- Dateien zu finden sein oder den Drittinhalten auf andere Weise beiliegen. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, solche zusätzlichen Bedingungen in Bezug auf Drittanbieterinhalte einzuhalten. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS WIRD DER INHALT VON DRITTANBIETERN DEM LIZENZNEHMER AUF EINER „WIE BESEHEN“-BASIS ("AS-IS"- BASIS) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART SEITENS DES LIZENZGEBERS ODER SEINER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN (ODER DEREN LIEFERANTEN), UND WEDER DER LIZENZGEBER NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DEREN LIEFERANTEN HAFTEN FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN, DIE SICH AUS DEM INHALT VON DRITTANBIETERN ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN.
Dritter. Jede Person, die nicht als Versicherter zu betrachten ist. Mindestbetrag - als Hauptsumme - eines Schadensfalls, über den hinaus keine Intervention unsererseits geschuldet wird.
Dritter. Jede natürliche oder juristische Person, bei der es sich nicht um den Versicherungsnehmer, die versicherte Person oder den Versicherer handelt..
Dritter. Eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Ein- richtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Ver- antwortung des Verantwortlichen oder des Auftrags- verarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten; Die AWP Health & Life SA ist eine dem französischen Versicherungsgesetz unterworfene Kapitalgesellschaft mit einem Kapitel von 65.190.446 Euro mit Sitz Euro- square 2, 0 xxx Xxxx Xxxx, 93400 Saint-Xxxx, Xxxxx- reich. Eingetragen in Frankreich: Handels- und Gesell- schaftsregister Bobigny Nr. 401 154 679. USt-IdNr.: FR 84 401 154 679. Allianz Partners und Allianz Care sind eingetragene Handelsnamen der AWP Health & Life SA. Gruppen-IPMI Einzelpersonen – Deutschland 41
Dritter. Dritter im Sinne dieser AGB ist jede andere natürliche oder juristische Person neben der Raaberbahn AG, neben dem EVU und neben deren jeweiligen Hilfspersonen.
Dritter. Für die Feuerversicherung ■ Jede Person, die nicht als Versicherter betrachtet wird. ■ Die Miteigentümer eines Appartementhaus werden als Dritte gegenüber einander und gegenüber der Gemeinschaft betrachtet. Für die Privatlebenversicherung ■ alle anderen Personen als – Sie selbst – Ihr mit Ihnen zusammenlebender Ehepartner oder Partner – alle mit Ihnen zusammenwohnenden Personen, einschliesslich der Kinder, die für Ihr Studium oder für Sprachaustäusche anderswo wohnhaft sind – alle mit Ihnen zusammenlebenden Personen, wenn sie aus Gesundheits-, Reise- oder Arbeitsgründen anderswo wohnhaft sind. Dei eigenschaft von Versicherten bleibt ihnen erworben, bis zu einen Jahr nach dem Verlassen des Haushalts ■ Ihre minderjährigen Kinder und die Ihres mit Ihnen zusammenlebenden Ehepartners oder Partners, wenn sie Körperschäden erleiden, die zugefügt werden durch minderjährige Kinder von Dritten, die unter der Aufsicht eines Versicherten stehen.