Common use of Durchführung Clause in Contracts

Durchführung. Die Parteien führen das Routing zu den in diesen Anhang geregelten Diensterufnummern gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teiles Punkt 2.3. des Vertrages durch. Die Partei, von deren Netz aus der Dienst angeboten wird, darf den Zugang zur Diensterufnummer nicht von der Zustimmung ihres Nutzers abhängig machen. Rufe aus dem internationalen Netz einer der Parteien zu in diesem Anhang geregelten Diensterufnummern im Netz der anderen Partei müssen zugestellt werden.

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Durchführung. Die Parteien führen das Routing zu den in diesen Anhang Rufnummern eines Dienstes mit einer geregelten Diensterufnummern Tarifobergrenze oder eines frei kalkulierbaren Mehrwertdienstes gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teiles Punkt 2.3. des Vertrages durch. Die Partei, von deren Netz aus der Dienst angeboten wird, darf den Zugang zur Diensterufnummer die Erreichbarkeit der Rufnummer des Dienstes nicht von der Zustimmung ihres Nutzers des Anbieters des Dienstes abhängig machen. Rufe aus dem internationalen Netz einer der Parteien zu in diesem Anhang geregelten Diensterufnummern im Netz der anderen Partei müssen zugestellt werden.

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Durchführung. Die Parteien führen das Routing zu den in diesen Anhang geregelten Diensterufnummern Rufnummern eines tariffreien Dienstes gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teiles Punkt 2.3. des Vertrages durch. Die Partei, von deren Netz aus der entgeltfreie Dienst angeboten wird, darf den Zugang zur Diensterufnummer die Erreichbarkeit der Rufnummer dieses Dienstes nicht von der Zustimmung ihres Nutzers des Anbieters des entgeltfreien Dienstes abhängig machen. Rufe aus dem internationalen Netz einer der Parteien zu in diesem Anhang geregelten Diensterufnummern im Netz der anderen Partei müssen zugestellt werden.

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Durchführung. Die Parteien führen das Routing zu den in diesen Anhang geregelten Diensterufnummern gemäß den Bestimmungen des allgemeinen Teiles Punkt 2.3. des Vertrages durch. Die Partei, von deren Netz aus der Dienst angeboten wird, darf den Zugang zur Diensterufnummer nicht von der Zustimmung ihres Nutzers abhängig machen. Rufe aus dem internationalen Netz einer der Parteien zu in diesem Anhang geregelten Diensterufnummern im Netz der anderen einer Partei müssen an die andere Partei zugestellt werden.

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