Durchführung. (1) Die Durchführung dieses Anhangs wird den Zolldienststellen der Mitgliedstaaten übertragen. Sie beschliessen alle zu seiner Durchführung notwendigen praktischen Massnahmen und Vereinbarungen und tragen dabei den geltenden Datenschutzbe- stimmungen Rechnung. (2) Die Mitgliedstaaten konsultieren und unterrichten einander über die Einzelheiten der Durchführungsbestimmungen, die sie nach diesem Anhang erlassen. Sie tau- schen durch das EFTA-Sekretariat insbesondere die Liste der zuständigen Behörden aus, die ermächtigt sind, im Sinne dieses Anhangs tätig zu werden.
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta), Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)
Durchführung. (1) Die Durchführung dieses Anhangs wird den Zolldienststellen der Mitgliedstaaten EFTA-Staaten übertragen. Sie beschliessen alle zu seiner Durchführung notwendigen praktischen Massnahmen und Vereinbarungen und tragen dabei den geltenden Datenschutzbe- stimmungen Datenschutz- bestimmungen Rechnung.
(2) Die Mitgliedstaaten Vertragsparteien konsultieren und unterrichten einander über die Einzelheiten Einzelhei- ten der Durchführungsbestimmungen, die sie nach diesem Anhang erlassen. Sie tau- schen durch das EFTA-Sekretariat insbesondere die Liste der zuständigen Behörden aus, die ermächtigt sind, im Sinne dieses Anhangs tätig zu werden.
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Samples: Abkommen Zur Änderung Des Übereinkommens Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation
Durchführung. (1) Die Durchführung dieses Anhangs wird den Zolldienststellen der Mitgliedstaaten Mitgliedstaa- ten übertragen. Sie beschliessen alle zu seiner Durchführung notwendigen praktischen prakti- schen Massnahmen und Vereinbarungen und tragen dabei den geltenden Datenschutzbe- stimmungen Daten- schutzbestimmungen Rechnung.
(2) Die Mitgliedstaaten konsultieren und unterrichten einander über die Einzelheiten der Durchführungsbestimmungen, die sie nach diesem Anhang erlassen. Sie tau- schen durch das EFTA-Sekretariat insbesondere die Liste der zuständigen Behörden aus, die ermächtigt sind, im Sinne dieses Anhangs tätig zu werden.
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Samples: Übereinkommen Zur Errichtung Der Europäischen Freihandelsassoziation (Efta)