Fortgeltung. Alle Bestimmungen überdauern die Kündigung dieses Vertrags mit Ausnahme derjenigen, die nur während der Laufzeit des Vertrages erfüllt werden müssen.
Fortgeltung. Alle Bestimmungen überdauern die Beendigung dieser Vereinbarung mit Ausnahme derjenigen, die nur während der Laufzeit der Vereinbarung erfüllt werden müssen.
Fortgeltung. Von einem Rücktritt vom Vertrag oder dessen Kündigung bleiben gewährte Unterlizenzen oder eingeräumte Nutzungsrechte unberührt.
Fortgeltung. Alle Bestimmungen gelten über die Kündigung dieses Vertrags hinaus, mit Ausnahme derjenigen, deren Anwendung nur während der Vertragslaufzeit erforderlich ist.
Fortgeltung. Die Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 7.2, 7.3 und 8 bleiben auch über den Ablauf oder die Kündigung dieses Vertrags hinaus gültig.
Fortgeltung. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit unter diesem § 2 gilt für eine Dauer von fünf (5) Jahren nach Beendigung des jeweiligen Vertrags fort.
Fortgeltung. Unbeschadet des Ablaufs, der Kündigung oder der Beendigung des Vertrags wird vereinbart, dass alle Rechte und Pflichten, die aufgrund ihres Wesens und ihres Zusammenhangs den Ablauf oder die Kündigung überdauern sollen, über diesen Ablauf, die Kündigung oder die Beendigung hinaus bestehen bleiben.
Fortgeltung. Von einer Kündigung des Vertrags bleiben gewährte Unter- lizenzen oder eingeräumte weitere Nutzungsrechte unberührt.
Fortgeltung. Die Abschnitte 1–10 dieses DSA gelten über die Beendigung dieses DSA hinaus fort, solange der Unterzeichnende die Werbedaten verwahrt, kontrolliert oder besitzt. Die Abschnitte 11. und 12. gelten auf unbestimmte Zeit fort.
Fortgeltung. Die übrigen Regelungen gelten unverändert fort.