Durchführungsorgane. 5.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PK respektive durch das von der PK beauftragte Inkassoorgan (Art. 7 GAV).
Appears in 2 contracts
Samples: nordwest.amsuisse.ch, service-cct.ch
Durchführungsorgane. 5.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PK respektive durch das dem von der PK beauftragte Inkassoorgan beauftragten lnkassoorgan (Art. 7 GAV).
Appears in 1 contract
Samples: www.service-cct.ch
Durchführungsorgane. 5.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PK respektive durch das dem von der PK beauftragte beauftragten Inkassoorgan (Art. 7 GAV).
Appears in 1 contract
Samples: gav-service.ch
Durchführungsorgane. 5.1 Der Beitragseinzug erfolgt durch die Geschäftsstelle der PK respektive durch das dem von der PK beauftragte beauftragten Inkassoorgan (Art. 7 6 GAV).
Appears in 1 contract
Samples: gav-service.ch