Durchführungsphase Musterklauseln

Durchführungsphase. Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit angerufen, die Stellenanzeige aufgegeben, die Kontaktdaten der Agentur und mich als Ansprechpartnerin angegeben. Die meisten Bewerbungen kamen direkt als E-Mail bei mir an, es wurden jedoch auch drei Bewerbungen per Post geschickt. Diese habe ich mit einem Anschreiben, in dem ich um eine Bewerbung per E-Mail bat, zurückgesendet. Bei unvollständigen Bewerbungen habe ich in einer kurzen E-Mail um Einreichung der fehlenden Unterlagen gebeten. Mitte November erhielt ich vermehrt Rückfragen per Telefon, ob die Stelle bereits besetzt oder eine Bewerbung noch möglich sei. Ende November habe ich die Anzeige bei der Agentur für Arbeit wieder herausnehmen lassen und die insgesamt 19 Bewerbungen verglichen und bewertet. Meine Auswahl begründete sich auf den angegebenen PC-Kenntnissen, den Zeugnissen, dem Lebenslauf und den vorherigen Beschäftigungsfeldern sowie der Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen. Diese Auswahl habe ich mit meinem Ausbilder besprochen und wir entschieden uns, fünf der Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Diesen sendete ich eine Einladung zu. Die entsprechende Vorlage hierzu hatte ich aus dem Internet herausgesucht. Den anderen Bewerbern habe ich eine Brief mit einer Absage gesendet. Die Termine zum Gespräch legte ich, sodass an einem Tag drei Gespräche und am darauffolgenden Tag die letzten zwei Gespräche stattfinden konnten. Die Gespräche haben mein Ausbilder und ich gemeinsam geführt. Mein Ausbilder hat die Einleitung übernommen und ich habe weitere Fragen zu den vorherigen Beschäftigungen der Bewerber gestellt, ob sie bereits Erfahrung im Telefondienst gemacht haben und wie sich die PC-Kenntnisse genau zusammensetzen. Des Weiteren fragte ich nach ihrer Flexibilität und nach eventuellen Einschränkungen bei der Festlegung der Arbeitszeit und ob sie mit einem Probearbeiten einverstanden seien. Ich machte mir Notizen zu positiven und negativen Punkten, die mir auffielen. Nach den Gesprächen haben mein Ausbilder und ich uns ausgetauscht und auf zwei Bewerber geeinigt, die ich dann telefonisch zu einem Probearbeitstag eingeladen habe. Die Probearbeit dauerte jeweils zwei Tage. Ich habe den Bewerbern in dieser Zeit einen Teil unserer Kundendatenbank, die Scannerfunktionen sowie unser Ablagesystem und das Kraftfahrtversicherungs-Berechnungsprogramm erklärt. Später habe ich ihnen hierzu Aufgaben gestellt und die Ausführung durch den Bewerber beobachtet. Unter anderem soll...
Durchführungsphase. Ich entschied mich zuerst die Vorversicherung telefonisch zu kontaktieren, damit ich alle relevanten Daten zu dem Sachverhalt gesammelt hatte und mit dem Vermittler anschließend die weitere Vorgehensweise besprechen konnte. Im Telefonat mit der Vorversicherung erfuhr ich, dass der Vertrag aufgrund eines Schadens gekündigt worden war. Nach weiterem nachfragen, wie viele Schäden denn aufgetreten waren und wie hoch der Schaden gewesen ist, wurde mir mitgeteilt, dass sie zu keiner weiteren Auskunft verpflichtet wären. Eine Schadenkündigung war in dem Fall, meiner Ansicht nach, am plausibelsten, da ein Vertrag für einen Nutzer eines Porsches höchstwahrscheinlich nicht aufgrund eines Verzuges der Erst- bzw. Folgeprämie gekündigt worden wäre. Entweder hatte er viele Schäden oder möglicherweise einen hohen Schaden bei der Vorversicherung gehabt, welches den Anlass zu einer Kündigung gab. Um abschließend nun an weitere Informationen über den Antragsteller zu gelangen, rief ich die „XX“-Wagnisdatei auf, konnte aber keinen Eintrag ersehen. Nun hatte ich das Für und Wider bezüglich der Deckung des Porsches gegeneinander abzuwägen. Dafür sprach, dass der Kunde viele Verträge bei uns hatte und die Kfz-Verträge auch schon 14 Jahre liefen und er ein pünktlicher Zahler war. Dagegen sprach jedoch, dass der Kunde eine Schadenquote für seine Kfz-Verträge hatte, mit der wir nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen nichts mehr verdienten, da ja nicht lediglich die Schadenzahlungen Kosten für die Versicherung darstellten. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Vermittler, wurde mir die Wichtigkeit dieses Kunden nochmals bestätigt mit der Bitte, bei der Dokumentierung des Antrages, die Annahmerichtlinien außen vor zu lassen. Daraufhin fragte ich mich also, wie wir als Versicherer das Risiko so gering wie möglich halten und den Wunsch des Versicherungsnehmers weitestgehend erfüllen können. Ich entschiede mich, dass wir bei einer Zusage zu einem Vollkaskovertrag für den Antragsteller, eine überdurchschnittliche Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro vereinbaren würden. Dies entsprach der Höhe einer Selbstbeteiligung, die wir als Versicherer zumeist für Lkws anwenden. Somit konnten wir das Risiko geringer halten, da ein Kaskoschaden erst ab 5.000 Euro für uns eine Zahlungspflicht bedeutete und zum anderen zu erwarten ist, dass der Antragsteller vorsichtiger mit seinem Fahrzeug umging und Kaskoschäden vermied. Wegen dieser verzwickten Situation hielt ich Rücksprache ...
Durchführungsphase. 7.1 Während der Durchführungsphase erkennen die Vertragsparteien die Ergebnisse der nach ihren Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Konformi- tätsbewertung gegenseitig vollauf an. Die von den zuständigen/bezeich- nenden Behörden anerkannten KBS gehen wie folgt vor:
Durchführungsphase. Artikel 10
Durchführungsphase. Von meiner Ausbilderin erhielt ich den ersten Vorschlag eines Antrags der XY Services GmbH, um diesen auf Fehler oder andere Auffälligkeiten zu prüfen. Da es für den Zahntarif bereits einen Antrag gibt, legte ich mir diesen zum Vergleich daneben. Der aktuelle Antrag eignet sich aus Sicht der Marketingabteilung nicht für die Mailing-Aktionen, da für die Aktion ein Antrag benötigt wird, der so kompakt wie möglich sein sollte. Nachdem ich die beiden Anträge verglich, fand ich einige Rechtschreibfehler, falsche Beiträge und hatte auch noch einige inhaltliche Anmerkungen, wie z.B. dass die Leistungen des Tarifes im Prospekt stärker verdeutlicht werden sollten. In einer Besprechung mit einem Mitarbeiter aus der Vertragsabteilung und einem Mitarbeiter aus der Marketingabteilung besprachen wir alle Anmerkungen und entschieden, welche an die XY Services GmbH weitergegeben werden sollten. Insbesondere sprachen wir über folgende, im Antrag der XY Services GmbH fehlende, Angaben, auf die die Marketingabteilung verzichten wollte:
Durchführungsphase. In den nächsten Tagen schlossen wir das Geschäft ab und unterzeichneten mit den Eigentümern den Mietvertrag und richteten mit Unterstützung der Direktion unser neues Agenturbüro im Corporate Design des Unternehmens aus. Nach sechs Wochen Renovierungsarbeiten stand dann der Einzug an. Für diese Neueröffnung plante ich einige Aktionen, sowohl für die großen und auch für die kleinen Gäste. Zu den Aktionen zählten: ein Promille-Pust-Test, eine kostenlose Beratung in Sachen Versicherungen, verschiedene Broschüren und Flyer, ein paar Werbegeschenke und das Torwandschießen und Kinderschminken. Die Passanten wurden auf das neue Agenturbüro aufmerksam gemacht, indem ich Plakate und Werbebanner aufstellte und einige Tage Flyer an den parkenden Autos befestigte, um damit die Neueröffnung anzukündigen. Großes Aufsehen erregte ein Pressetermin, der anlässlich der Neueröffnung gegeben wurde sowie die Berichterstattung in der Regionalzeitung. Im Anschluss beschäftigte ich mich mit dem 4. Xxxxxxx. In diesem legten wir die Öffnungszeiten auf 09.30 Uhr bis 18.30 Uhr fest. Damit jeder Kunde die Möglichkeit hat sich an das Lokal zuwenden bzw. dieses aufzusuchen. Wir passten uns somit den Öffnungszeiten der naheliegenden Geschäfte an.
Durchführungsphase. Die Entscheidung, zu welchen Bedingungen dieser Antrag angenommen wurde, zögerte sich über mehrere Monate hinaus. Dies lag daran, dass Rückfragen an den Kunden, andere Versicherer (auf Grund einer SoWa-Meldung) und auch eine Arztanfrage gehalten werden musste. Da auf diese Anfragen nicht umgehend reagiert wurde, habe ich nach ca.3 Wochen eine Erinnerung geschickt.
Durchführungsphase. Ich trug die Informationen, die ich bisher erhalten hatte in eine Annutation ein. Dies wird während der Vorgangsbearbeitung immer aktualisiert, damit die wichtigsten Daten zum Antrag immer greifbar sind. Da der Kunde im Antrag angegeben hatte Xxxxxxxxxxxx zu haben, musste ein Fragebogen über allergische Reaktionen ausgefüllt werden, der dem Antrag allerdings noch nicht beilag. Den Bogen schickte ich dem zuständigen Außendienstpartner zu, damit dieser ihn vom Kunden ausfüllen ließ und wieder zurück schickte. Ich verfasste ein Schreiben an die „XY“-Versicherung, mit der Bitte um Auskunft über diesen Kunden. Da dies die einzige Versicherung war, die über den Antragsteller Meldungen in die SoWa-Datei gestellt hatte, musste ich keinen weiteren Versicherer anschreiben. Des Weiteren schickte ich dem vom Antragssteller benannten Hausarzt eine Arztanfrage mit der Bitte um Ausfüllung und Zurücksendung eines Arztberichtes. Ich hoffte hierbei bereits weitere Kenntnisse über den allgemeinen Gesundheitszustand und speziell den Heuschnupfen des Kunden zu erhalten. Ich erhielt den Fragebogen über allergische Reaktionen kurzfristig zurück. Der Antragsteller gab darauf wieder an Heuschnupfen zu haben. Ansonsten lagen eigenen Angaben nach keine weiteren allergischen Erkrankungen vor. Dann erhielt ich eine Antwort von der „XY“- Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente in ihrem Haus besteht mit einer vereinbarten Ausschlussklausel, aus datenschutzrechtlichen Gründen gaben sie über die genaue Art keine Auskunft. Der Versicherer teilte mir aber mit, dass der Antragsteller in den Eigenangaben angegeben hatte regelmäßig „XYZ“ einzunehmen. Zudem teilten sie mir den Namen eines anderen Arztes mit, bei dem der Kunden zu Antragstellung in Behandlung war.
Durchführungsphase. Um den Überblick nicht zu verlieren, erstellte ich zunächst zu jeder Sparte eine Testmatrix, in der ich jede unterschiedliche Deckungsvariante (teilweise mit entsprechenden Sonderrabatten) aufführte. Anschließend begann ich damit, die entsprechenden Varianten der Testmatrix mit dem normalen Bestandsbearbeitungssystem der Proximus Direkt zu berechnen und auszudrucken. Vorgabe an die Programmierer war es, fachliche Logiken aus diesem Bestandsbearbeitungssystem in CATS umzusetzen. Beim folgenden eigentlichen Test des CATS- Programms war es wichtig, bei den Masken und Plausibilitäten genau hinzuschauen (bzw. bei Angebots- und Antragsausdruck genau zu lesen), weil auch kleinere Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler auf den Inhalt eine verändernde Wirkung haben können. Im Hinblick auf den näher rückenden Termin zur Fertigstellung der CD begann ich zunächst mit den verkaufsstärkeren Sparten wie der Privat-Haftpflicht und der Tierhalter-Haftpflicht. In der jeweiligen Sparte testete ich alle in der Testmatrix aufgeführten Konstellationen, fasste dann alle Fehler klar beschrieben in einer Exceltabelle zusammen und faxte sie zusammen mit markierten Ausdrucken an die Entwicklerfirma. Teilweise hielt ich auch telefonisch Rücksprache mit der dort zuständigen Mitarbeiterin. Je nachdem wie zeitintensiv es für die Programmierer war, einen oder mehrere Fehler zu beheben, (ein Zeichensetzungsfehler zu korrigieren bedeutet natürlich einen geringeren Arbeitsaufwand, als einen Fehler in der Rechenlogik zu berichtigen), bekam ich teilweise schon nach einem Tag oder auch erst nach einer Woche ein Update zur Verfügung gestellt, in welchem ich nun erneut testen konnte, ob die Fehler beseitigt worden sind. In den ersten Versionen gab es einige Fehler, teilweise sogar tarifierungsrelevant. Beispielsweise rundete das Programm bei der Versicherungssteuerberechnung falsch, weil von jeder einzelnen Tarifposition 19% berechnet wurden und nicht vom gesamten Netto- Beitrag. Häufig wurden von den Programmierern auch Zeichensetzungsfehler übersehen, Zeilenumbrüche falsch gesetzt oder auch Änderungen zur alten Version nicht beachtet. So gibt es z. B. im neuen Produkt die Möglichkeit, zwischen 3 Mio. Euro und 5 Mio. Euro Deckungssumme zu wählen, im Update wurden allerdings an einer Stelle noch die alten Deckungssummen 1 Mio. Euro, 1,5 Mio. Euro und 2,5 Mio. Euro erwähnt. Ebenfalls gab es oft überflüssige oder fehlende Plausibilitäten, z. B. ist es im neuen Tierhalter- Haftpflichtprodukt zwin...

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Fristen und Termine 1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftraggeber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung vereinbart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszeiten angemessen.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.