Durchführungsphase Musterklauseln

Durchführungsphase. 7.1 Während der Durchführungsphase erkennen die Vertragsparteien die Ergebnisse der nach ihren Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Konformi- tätsbewertung gegenseitig vollauf an. Die von den zuständigen/bezeich- nenden Behörden anerkannten KBS gehen wie folgt vor: a) Zugang zum Schweizer Markt Wird die Konformität eines Produkts durch die Schweizer Behörden angefochten, so wird der Bericht einer im Rahmen dieses Abkommens anerkannten kanadischen KBS von der Schweiz wie ein Bericht angesehen, der von einer im Rahmen der NEV anerkannten schweizerischen Stelle erstellt wurde; b) Zugang zum kanadischen Markt Die KBS der Schweiz werden im Einklang mit den Kriterien des ka- nadischen Normungsausschusses (SCC) für die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen in Kanada akkreditiert und erhalten eine Ak- kreditierungsbescheinigung. Folgende Voraussetzungen sind den vorgeschriebenen Kriterien gleichzusetzen: i. Nachweis zufrieden stellender Leistungen während der Über- gangsphase; ii. Akkreditierung durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) im Einklang mit den anwendbaren einschlägigen ISO/IEC-Leitfäden, die den kanadischen und Schweizer Bestimmungen für die Akkreditierung der Zertifizierungsstellen angepasst werden; iii. Nachweis für das Bestehen von Verfahren für die Beobachtung der Zertifizierung, einschliesslich der Angabe einer Kontaktstel- le, die dafür zuständig ist, bei Bedarf entsprechende Massnah- men beim Hersteller des Produkts einzuleiten. 7.2 Die Vertragsparteien fördern den Abschluss einer Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung zwischen der SAS (oder European Accredita- tion – EA) und dem SCC. 7.3 Nach Inkrafttreten der Durchführungsphase erfolgt die Aufnahme weiterer KBS im Einklang mit den Regeln dieses Abkommens.
Durchführungsphase. In der Zwischenzeit sprach ich Freunde, Bekannte und auch Xxxxxx, die ich besucht habe auf die betriebliche Altersvorsorge an. Viele von ihnen hatten Interesse an der bAV, wussten aber nicht, ob ihr Arbeitgeber diese anbietet. Ich notierte mir die Namen der Firmen und schickte auch diesen den von mir erstellten Brief zu. Eine Woche später holte ich die Liste mit den Unternehmen hervor und telefonierte mit den Firmen. Da es sich größtenteils um kleine und mittelständische Betriebe handelte, hatte ich oft direkten Telefonkontakt mit dem Inhaber. Einige Inhaber wussten gar nicht von den Möglichkeiten, die die bAV ihnen bietet und hatten großes Interesse an einem Beratungsgespräch diesbezüglich, sodass ich hier direkt Beratungstermine vereinbart habe. Viele weitere Firmeninhaber wussten sehr viel über die bAV, und bieten es ihren Mitarbeitern auch an, aber nur durch ein bestimmtes Unternehmen, mit dem sie bereits zusammenarbeiten. Hier war der Kontakt freundlich, aber es kam leider zu keinem Termin. Wieder andere Firmen bieten es ihren Mitarbeitern an und sind auf keinen bestimmten Versicherer fixiert. Dies war für mich sehr vorteilhaft, da auf diese Weise weitere Termine zustande kamen oder ich mich zu einem späteren Zeitpunkt nochmals melden sollte. Diese Aussagen notierte ich mir und legte mir diese auf Wiedervorlage. Bei allen bisher geführten Gesprächen war der Kontakt freundlich. Xxxxxx gab es auch Xxxxxxxxxxxxx die unfreundlich waren und absolut kein Interesse an einem Telefongespräch mit mir hatten. Insgesamt konnte ich 17 Termine vereinbaren. Die vereinbarten Termine legte ich mir von der Route her, sodass ich nicht viel fahren musste. Zu den ersten fünf Terminen wurde ich von einem Vertriebspartner der Agentur begleitet, der mir aber die Gesprächsführung überließ. Die Gespräche liefen in der Regel wie folgt ab, zunächst sprachen wir mit dem Firmeninhaber und stellten ihm das Produkt vor. Je mehr die Inhaber von dem Produkt erfuhren, desto interessierter wurden sie. Sie waren auch nicht abgeneigt dazu, ihren Mitarbeitern die bAV über unseren Partner anzubieten. Allerdings wollten sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit lassen, eventuell auf andere Versicherer auszuweichen. Mit den Firmeninhabern haben wir uns darauf geeinigt, dass ich den Mitarbeitern die bAV auf Basis der Gehaltsumwandlung anbieten werde. Jetzt mussten wir die Mitarbeiter informieren. Da habe ich den Inhabern vorgeschlagen, die Mitarbeiter in einer Gruppenveranstaltung über die bAV zu...
Durchführungsphase. Ich entschied mich zuerst die Vorversicherung telefonisch zu kontaktieren, damit ich alle relevanten Daten zu dem Sachverhalt gesammelt hatte und mit dem Vermittler anschließend die weitere Vorgehensweise besprechen konnte. Im Telefonat mit der Vorversicherung erfuhr ich, dass der Vertrag aufgrund eines Schadens gekündigt worden war. Nach weiterem nachfragen, wie viele Schäden denn aufgetreten waren und wie hoch der Schaden gewesen ist, wurde mir mitgeteilt, dass sie zu keiner weiteren Auskunft verpflichtet wären. Eine Schadenkündigung war in dem Fall, meiner Ansicht nach, am plausibelsten, da ein Vertrag für einen Nutzer eines Porsches höchstwahrscheinlich nicht aufgrund eines Verzuges der Erst- bzw. Folgeprämie gekündigt worden wäre. Entweder hatte er viele Schäden oder möglicherweise einen hohen Schaden bei der Vorversicherung gehabt, welches den Anlass zu einer Kündigung gab. Um abschließend nun an weitere Informationen über den Antragsteller zu gelangen, rief ich die „XX“-Wagnisdatei auf, konnte aber keinen Eintrag ersehen. Nun hatte ich das Für und Wider bezüglich der Deckung des Porsches gegeneinander abzuwägen. Dafür sprach, dass der Kunde viele Verträge bei uns hatte und die Kfz-Verträge auch schon 14 Jahre liefen und er ein pünktlicher Zahler war. Dagegen sprach jedoch, dass der Kunde eine Schadenquote für seine Kfz-Verträge hatte, mit der wir nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen nichts mehr verdienten, da ja nicht lediglich die Schadenzahlungen Kosten für die Versicherung darstellten. Nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Vermittler, wurde mir die Wichtigkeit dieses Kunden nochmals bestätigt mit der Bitte, bei der Dokumentierung des Antrages, die Annahmerichtlinien außen vor zu lassen. Daraufhin fragte ich mich also, wie wir als Versicherer das Risiko so gering wie möglich halten und den Wunsch des Versicherungsnehmers weitestgehend erfüllen können. Ich entschiede mich, dass wir bei einer Zusage zu einem Vollkaskovertrag für den Antragsteller, eine überdurchschnittliche Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro vereinbaren würden. Dies entsprach der Höhe einer Selbstbeteiligung, die wir als Versicherer zumeist für Lkws anwenden. Somit konnten wir das Risiko geringer halten, da ein Kaskoschaden erst ab 5.000 Euro für uns eine Zahlungspflicht bedeutete und zum anderen zu erwarten ist, dass der Antragsteller vorsichtiger mit seinem Fahrzeug umging und Kaskoschäden vermied. Wegen dieser verzwickten Situation hielt ich Rücksprache ...
Durchführungsphase. Die Entscheidung, zu welchen Bedingungen dieser Antrag angenommen wurde, zögerte sich über mehrere Monate hinaus. Dies lag daran, dass Rückfragen an den Kunden, andere Versicherer (auf Grund einer SoWa-Meldung) und auch eine Arztanfrage gehalten werden musste. Da auf diese Anfragen nicht umgehend reagiert wurde, habe ich nach ca.3 Wochen eine Erinnerung geschickt.
Durchführungsphase. In den nächsten Tagen schlossen wir das Geschäft ab und unterzeichneten mit den Eigentümern den Mietvertrag und richteten mit Unterstützung der Direktion unser neues Agenturbüro im Corporate Design des Unternehmens aus. Nach sechs Wochen Renovierungsarbeiten stand dann der Einzug an. Für diese Neueröffnung plante ich einige Aktionen, sowohl für die großen und auch für die kleinen Gäste. Zu den Aktionen zählten: ein Promille-Pust-Test, eine kostenlose Beratung in Sachen Versicherungen, verschiedene Broschüren und Flyer, ein paar Werbegeschenke und das Torwandschießen und Kinderschminken. Die Passanten wurden auf das neue Agenturbüro aufmerksam gemacht, indem ich Plakate und Werbebanner aufstellte und einige Tage Flyer an den parkenden Autos befestigte, um damit die Neueröffnung anzukündigen. Großes Aufsehen erregte ein Pressetermin, der anlässlich der Neueröffnung gegeben wurde sowie die Berichterstattung in der Regionalzeitung. Im Anschluss beschäftigte ich mich mit dem 4. Xxxxxxx. In diesem legten wir die Öffnungszeiten auf 09.30 Uhr bis 18.30 Uhr fest. Damit jeder Kunde die Möglichkeit hat sich an das Lokal zuwenden bzw. dieses aufzusuchen. Wir passten uns somit den Öffnungszeiten der naheliegenden Geschäfte an.
Durchführungsphase. Ich trug die Informationen, die ich bisher erhalten hatte in eine Annutation ein. Dies wird während der Vorgangsbearbeitung immer aktualisiert, damit die wichtigsten Daten zum Antrag immer greifbar sind. Da der Kunde im Antrag angegeben hatte Xxxxxxxxxxxx zu haben, musste ein Fragebogen über allergische Reaktionen ausgefüllt werden, der dem Antrag allerdings noch nicht beilag. Den Bogen schickte ich dem zuständigen Außendienstpartner zu, damit dieser ihn vom Kunden ausfüllen ließ und wieder zurück schickte. Ich verfasste ein Schreiben an die „XY“-Versicherung, mit der Bitte um Auskunft über diesen Kunden. Da dies die einzige Versicherung war, die über den Antragsteller Meldungen in die SoWa-Datei gestellt hatte, musste ich keinen weiteren Versicherer anschreiben. Des Weiteren schickte ich dem vom Antragssteller benannten Hausarzt eine Arztanfrage mit der Bitte um Ausfüllung und Zurücksendung eines Arztberichtes. Ich hoffte hierbei bereits weitere Kenntnisse über den allgemeinen Gesundheitszustand und speziell den Heuschnupfen des Kunden zu erhalten. Ich erhielt den Fragebogen über allergische Reaktionen kurzfristig zurück. Der Antragsteller gab darauf wieder an Heuschnupfen zu haben. Ansonsten lagen eigenen Angaben nach keine weiteren allergischen Erkrankungen vor. Dann erhielt ich eine Antwort von der „XY“- Versicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente in ihrem Haus besteht mit einer vereinbarten Ausschlussklausel, aus datenschutzrechtlichen Gründen gaben sie über die genaue Art keine Auskunft. Der Versicherer teilte mir aber mit, dass der Antragsteller in den Eigenangaben angegeben hatte regelmäßig „XYZ“ einzunehmen. Zudem teilten sie mir den Namen eines anderen Arztes mit, bei dem der Kunden zu Antragstellung in Behandlung war.
Durchführungsphase. Um den Überblick nicht zu verlieren, erstellte ich zunächst zu jeder Sparte eine Testmatrix, in der ich jede unterschiedliche Deckungsvariante (teilweise mit entsprechenden Sonderrabatten) aufführte. Anschließend begann ich damit, die entsprechenden Varianten der Testmatrix mit dem normalen Bestandsbearbeitungssystem der Proximus Direkt zu berechnen und auszudrucken. Vorgabe an die Programmierer war es, fachliche Logiken aus diesem Bestandsbearbeitungssystem in CATS umzusetzen. Beim folgenden eigentlichen Test des CATS- Programms war es wichtig, bei den Masken und Plausibilitäten genau hinzuschauen (bzw. bei Angebots- und Antragsausdruck genau zu lesen), weil auch kleinere Rechtschreib- oder Zeichensetzungsfehler auf den Inhalt eine verändernde Wirkung haben können. Im Hinblick auf den näher rückenden Termin zur Fertigstellung der CD begann ich zunächst mit den verkaufsstärkeren Sparten wie der Privat-Haftpflicht und der Tierhalter-Haftpflicht. In der jeweiligen Sparte testete ich alle in der Testmatrix aufgeführten Konstellationen, fasste dann alle Fehler klar beschrieben in einer Exceltabelle zusammen und faxte sie zusammen mit markierten Ausdrucken an die Entwicklerfirma. Teilweise hielt ich auch telefonisch Rücksprache mit der dort zuständigen Mitarbeiterin. Je nachdem wie zeitintensiv es für die Programmierer war, einen oder mehrere Fehler zu beheben, (ein Zeichensetzungsfehler zu korrigieren bedeutet natürlich einen geringeren Arbeitsaufwand, als einen Fehler in der Rechenlogik zu berichtigen), bekam ich teilweise schon nach einem Tag oder auch erst nach einer Woche ein Update zur Verfügung gestellt, in welchem ich nun erneut testen konnte, ob die Fehler beseitigt worden sind. In den ersten Versionen gab es einige Fehler, teilweise sogar tarifierungsrelevant. Beispielsweise rundete das Programm bei der Versicherungssteuerberechnung falsch, weil von jeder einzelnen Tarifposition 19% berechnet wurden und nicht vom gesamten Netto- Beitrag. Häufig wurden von den Programmierern auch Zeichensetzungsfehler übersehen, Zeilenumbrüche falsch gesetzt oder auch Änderungen zur alten Version nicht beachtet. So gibt es z. B. im neuen Produkt die Möglichkeit, zwischen 3 Mio. Euro und 5 Mio. Euro Deckungssumme zu wählen, im Update wurden allerdings an einer Stelle noch die alten Deckungssummen 1 Mio. Euro, 1,5 Mio. Euro und 2,5 Mio. Euro erwähnt. Ebenfalls gab es oft überflüssige oder fehlende Plausibilitäten, z. B. ist es im neuen Tierhalter- Haftpflichtprodukt zwin...
Durchführungsphase. Von meiner Ausbilderin erhielt ich den ersten Vorschlag eines Antrags der XY Services GmbH, um diesen auf Fehler oder andere Auffälligkeiten zu prüfen. Da es für den Zahntarif bereits einen Antrag gibt, legte ich mir diesen zum Vergleich daneben. Der aktuelle Antrag eignet sich aus Sicht der Marketingabteilung nicht für die Mailing-Aktionen, da für die Aktion ein Antrag benötigt wird, der so kompakt wie möglich sein sollte. Nachdem ich die beiden Anträge verglich, fand ich einige Rechtschreibfehler, falsche Beiträge und hatte auch noch einige inhaltliche Anmerkungen, wie z.B. dass die Leistungen des Tarifes im Prospekt stärker verdeutlicht werden sollten. In einer Besprechung mit einem Mitarbeiter aus der Vertragsabteilung und einem Mitarbeiter aus der Marketingabteilung besprachen wir alle Anmerkungen und entschieden, welche an die XY Services GmbH weitergegeben werden sollten. Insbesondere sprachen wir über folgende, im Antrag der XY Services GmbH fehlende, Angaben, auf die die Marketingabteilung verzichten wollte:

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  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Durchführung (1) Das Kreditinstitut führt Aufträge seines Kunden zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren in der Regel als Kommissionär aus. (2) Vereinbart das Kreditinstitut mit dem Kunden hingegen einen Festpreis, so schließt es einen Kaufvertrag ab. (3) Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Durchführungspolitik des Kreditinstitutes auf deren Grundlage das Kreditinstitut - mangels anderer Weisung - die Aufträge des Kunden durchführen wird. Über wesentliche Änderungen der Durchführungspolitik wird das Kreditinstitut den Kunden informieren. (4) Das Kreditinstitut kann ihm zugekommene Aufträge zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren auch teilweise ausführen, wenn die Marktlage eine vollständige Durchführung nicht zulässt.

  • Umfang der Forderungsausfalldeckung A3-3.1 Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung. A3-3.2 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. A3-3.3 Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Kontokorrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Geschäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getroffenen Vereinbarung Zinsen berechnen.

  • Geltungsbereich des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach § 1 Absatz 4 Teil I AVB/KK 2013 auf Europa. Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb Europas besteht nach § 1 Nr. 3 Teil II AVB/KK 2013 Versicherungsschutz für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten; in Erweiterung hierzu verlängert er sich, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist und die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann. Dies setzt voraus, dass sich der gewöhnliche Aufenthaltsort der versicherten Person in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befindet.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Ausführungsfrist Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

  • Änderungsangebot Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.