Eigenschadenversicherung. Der Versicherer gewährt den Versicherten gegen Abtretung der diesen zustehen- den Haftpflichtansprüche außerdem im Rahmen der nachstehenden Bestimmun- gen Versicherungsschutz für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kosten- positionen, die sie selbst erleiden (Eigenschäden). 2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern in Schlüsselpositionen / Key Man Cover Der Versicherer ersetzt den versicherten Gesellschaften gemäß den nach- folgenden Bestimmungen diejenigen Kosten, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition, d. h. eines Repräsentanten oder eines Beraters in Schlüsselpositionen, der einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der versicherten Tätigkeit oder einzelner Projekte hat, entstehen. Ein versicherter Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition liegt vor, wenn dieser seine Arbeit aufgrund eines der folgenden Umstände dauer- haft nicht erbringen kann: • wirksame außerordentliche und fristlose Kündigung durch die ver- sicherte Gesellschaft aufgrund massiven beruflichen Fehlverhaltens des Mitarbeiters, • länger als sechs Wochen andauernde, von einem Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit oder • Versterben des Mitarbeiters. Ersetzt werden die folgenden zur Vermeidung eines versicherten Haft- pflichtschadens notwendigen Kosten im Zusammenhang mit einer Nach- besetzung der Schlüsselposition, soweit diese vorab mit dem Versicherer abgestimmt wurden: • Kosten der Personalberatung (einschließlich Headhunter-Kosten), • Kosten für externe Kommunikation (einschließlich Kosten der Stellenausschreibung) sowie • Personalmehrkosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, d. h. zusätzliche interne und externe Kosten zur Erfüllung der Auf- gaben des ausgefallenen Mitarbeiters, abzüglich etwa ersparter Ver- gütungen. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze. 2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaf- fung oder -herstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente, die eine versicherte Gesellschaft zur Auftragserledigung benötigt. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag, Consult by Hiscox Insurance Application Model
Eigenschadenversicherung. (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart) Der Versicherer gewährt den Versicherten gegen Abtretung der diesen zustehen- den zustehenden Haftpflichtansprüche außerdem im Rahmen der nachstehenden Bestimmun- gen Versicherungsschutz Bestimmungen Ver- sicherungsschutz für nachfolgend aufgeführte Schaden- und Kosten- positionenKostenpositionen, die sie selbst erleiden (Eigenschäden).
2.2.1. Ausfall von Repräsentanten oder Beratern Mitarbeitern in Schlüsselpositionen / Key Man Cover (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart) Der Versicherer ersetzt den versicherten Gesellschaften gemäß den nach- folgenden nachfolgen- den Bestimmungen diejenigen Kosten, die durch den Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition, d. h. eines Repräsentanten oder eines Beraters in Schlüsselpositionenfachlich im Außen- verhältnis tätigen Mitarbeiters, der einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg der versicherten Tätigkeit oder einzelner Projekte hat, entstehen. Ein versicherter Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition liegt vor, wenn dieser seine Arbeit aufgrund eines der folgenden Umstände dauer- haft dauerhaft nicht erbringen er- bringen kann: • wirksame außerordentliche und fristlose Kündigung durch die ver- sicherte versicherte Gesellschaft aufgrund massiven beruflichen Fehlverhaltens des MitarbeitersMitarbei- ters, • länger als sechs Wochen andauernde, von einem Arzt bescheinigte Arbeitsunfähigkeit Arbeits- unfähigkeit oder • Versterben des Mitarbeiters. Ersetzt werden die folgenden zur Vermeidung eines versicherten Haft- pflichtschadens Haftpflicht- schadens notwendigen Kosten im Zusammenhang mit einer Nach- besetzung der Nachbesetzung des Mitarbeiters in Schlüsselposition, soweit diese vorab mit dem Versicherer abgestimmt abge- stimmt wurden: • Kosten der Personalberatung (einschließlich Headhunter-Kosten), • Kosten für externe Kommunikation (einschließlich Kosten der StellenausschreibungStellenaus- schreibung) sowie • Personalmehrkosten für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, d. h. zusätzliche interne und externe Kosten zur Erfüllung der Auf- gaben Aufgaben des ausgefallenen aus- gefallenen Mitarbeiters, abzüglich etwa ersparter Ver- gütungenVergütungen. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze.
2.2.2. Verlust von Dokumenten zur Auftragserledigung (sofern im Versicherungsschein besonders vereinbart) Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaf- fung Wiederbeschaffung oder -herstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente, die eine versicherte Gesellschaft Ge- sellschaft zur Auftragserledigung benötigt. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein Versicherungsschein benannte Entschädigungsgrenze.
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Samples: Insurance Agreement, Versicherungsvertrag