Eigenschäden. Eingeschlossen sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) ausgetreten sind. Der Versiche- rer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Appears in 4 contracts
Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) ausgetreten sind. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Privathaftpflichtversicherung
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind abweichend von A1A 1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden Gewässerscha- den droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersiche- rungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) ausgetreten sind. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehenabzu- ziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen.
Appears in 2 contracts
Samples: Privathaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind - abweichend von A1-3.1 – 1.3.1 - auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – - Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen gewässerschäd- lichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) ausgetreten aus- getreten sind. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen Aufwen- dungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen Wertverbes- serungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150 EUR selbst zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Widerrufsrecht
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind abweichend von A1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen unbe- weglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen gewässerschädlichen Stoffe bestimmungswidrig be- stimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) ausgetreten sind. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Appears in 1 contract
Samples: Privat Haftpflichtversicherung
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind abweichend von A1B1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden im Sinne von B2-1 droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass gewässerschädliche Stoffe bestim- mungswidrig aus Anlagen des Versicherten, die ge- wässerschädlichen bestimmt sind, Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Eintre- tende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung Für It Dienstleister
Eigenschäden. Eingeschlossen Versichert sind abweichend von A1B1-3.1 – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungs- nehmersVersicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass die ge- wässerschädlichen gewässerschädliche Stoffe – ausgenommen Ab- wässer – bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß A2-1.1) Anlagen des Versicherten, die bestimmt sind Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der Versiche- rer Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Eintre- tende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Haftpflichtversicherung