Common use of Eigenschäden Clause in Contracts

Eigenschäden. (a) Ergänzend zu Ziffer 2 des Bausteins Haftpflichtversicherung Ihrer AKB leisten wir auch für Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berech- tigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen: • An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. • An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Beschädigung Ihres Garagentors. • An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicher- ten Fahrzeug befinden. Beispiel: Kein Versicherungsschutz besteht bei Be- schädigung des transportierten Fahrrads. Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtig- ten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten. (b) Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. (c) Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. (d) Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen: • Anhänger oder • Wohnwagenanhänger verursacht wurden. (e) Bei Eigenschäden gilt: Bis zur endgültigen Feststellung unserer Entschädi- gungsleistung können Sie Ihren Anspruch auf Leistung ohne unsere aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung

Eigenschäden. (a) Ergänzend zu Ziffer 2 des Bausteins Haftpflichtversicherung Ihrer AKB leisten wir auch für Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berech- tigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen: • An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. • An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Beschädigung Ihres Garagentors. • An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicher- ten Fahrzeug befinden. Beispiel: Kein Versicherungsschutz besteht bei Be- schädigung des transportierten Fahrrads. Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtig- ten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten. (b) Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. (c) Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 100.000 EUR. (d) Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen: • Anhänger oder • Wohnwagenanhänger verursacht wurden. (e) Bei Eigenschäden gilt: Bis zur endgültigen Feststellung unserer Entschädi- gungsleistung können Sie Ihren Anspruch auf Leistung ohne unsere aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Eigenschäden. (a) Ergänzend zu Ziffer 2 des Bausteins Haftpflichtversicherung Ihrer AKB leisten wir auch für Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berech- tigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen: • An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. • An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Beschädigung Ihres Garagentors. • An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicher- ten Fahrzeug befinden. Beispiel: Kein Versicherungsschutz besteht bei Be- schädigung des transportierten Fahrrads. Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtig- ten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten. (b) Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. (c) Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. (d) Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen: • Anhänger oder • Wohnwagenanhänger verursacht wurden. (e) Bei Eigenschäden gilt: Bis zur endgültigen Feststellung unserer Entschädi- gungsleistung können Sie Ihren Anspruch auf Leistung ohne unsere aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Adac Classic Car Versicherung

Eigenschäden. (a) Ergänzend zu Ziffer 2 des Bausteins Haftpflichtversicherung Ihrer AKB leisten wir auch für Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berech- tigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an folgenden Sachen: • An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden. • An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Beschädigung Ihres Garagentors. • An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad. Nicht versichert sind jedoch Sachen, die sich im oder am versicher- ten Fahrzeug befinden. Beispiel: Kein Versicherungsschutz besteht bei Be- schädigung Beschädigung des transportierten Fahrrads. Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtig- ten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten. (b) Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. (c) Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 50.000 EUR. (d) Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen: • Anhänger oder • Wohnwagenanhänger verursacht wurden. (e) Bei Eigenschäden gilt: Bis zur endgültigen Feststellung unserer Entschädi- gungsleistung können Sie Ihren Anspruch auf Leistung ohne unsere aus- drückliche Genehmigung weder abtreten noch verpfänden.

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Samples: Versicherungsbedingungen