Eigentums- und Gefahrübergang. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Xxxxxxx 3.4 und 5:
Eigentums- und Gefahrübergang. 10.1Eigentum und Gefahr an den Waren gehen bei Lieferung am Lieferort an RWE über. Der einfache Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Auftragnehmers bleibt davon unberührt. 10.2Der Auftragnehmer übernimmt die Versicherung der Waren zum vollen Wiederbeschaffungswert, bis das Risiko an RWE übergeht. Für Waren, die während des Transports beschädigt werden oder verloren gehen, ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Eigentums- und Gefahrübergang. 16.1 Das Eigentum am AUFTRAGSGEGENSTAND sowie die damit ver- bundenen Gefahren gehen mit seiner Lieferung vom AUFTRAGNEHMER auf LTP über. 16.2 Ein verlängerter oder erweiterter Eigentumsvorbehalt seitens des AUFTRAGNEHMERS bezüglich der an uns gelieferten Ware wird nicht anerkannt. 16.3 Von uns beigestellte Stoffe oder Teile bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur im Rahmen unserer Bestellung verwendet werden. Die Ver- arbeitung der Stoffe und der Zusammenbau der Teile durch den AUF- TRAGNEHMER erfolgen für uns. Bei Verbindung, Vermischung oder 16.0 TRANSFER OF OWNERSHIP AND RISKS 16.1 Title to the SUBJECT OF THE ORDER, together with associated risks, shall pass from the SUPPLIER to LTP at the time of delivery. 16.2 An extended or expanded retention of title by the SUPPLIER in respect of the goods delivered to us is not acknowledged. 16.3 Materials or parts provided by us shall remain our property. They may only be used within the context of our order. It is on our behalf that the SUPPLIER is to process the materials and put together the parts. Where our materials and parts are combined, mixed or processed with other
Eigentums- und Gefahrübergang. Das Eigentum am AUFTRAGSGEGENSTAND sowie die damit verbundenen Gefahren gehen mit seiner Lieferung vom AUFTRAGNEHMER auf TAKRAF über. 17.0
Eigentums- und Gefahrübergang. 6.1 Das Eigentum an den Produkten geht unbeschadet des ALLEGION zustehenden Rechts auf Abnahmeverweigerung bei auftragsgemäßer Lieferung auf ALLEGION über.
Eigentums- und Gefahrübergang. Selbst für den Fall, dass der Vertrag anderslautende Bestimmungen enthält, und vorbehaltlich der Bestimmungen von Ziffern 3.4 und 5:
Eigentums- und Gefahrübergang. 4.1 Mit der Übergabe an uns werden Liefergegenstände unser Eigentum. Dasselbe gilt für Werkleistungen. Eigentumsvorbehalte akzeptieren wir nicht. Ausgenommen hiervon ist der einfache Eigentumsvorbehalt.
Eigentums- und Gefahrübergang. 10.1 Mit der Übergabe wird die Lieferung Eigentum von Amprion; ein einfacher Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Auftragnehmers bleibt unberührt. Von Amprion beigestelltes Material wird vom Auftragnehmer von anderen Materialien getrennt, als Eigentum von Amprion gekennzeichnet und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes verwahrt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zugriffe Dritter zu verhindern und Amprion von Veränderungen in Menge (wie Diebstahl, Untergang der Sache) und Zustand (wie Einschränkung der Verwendungs- fähigkeit) der beigestellten Materialien unverzüglich zu informieren. 8.6 For all guarantee forms, the forms valid at Amprion at the time the contract is concluded must be used with regard to content and form. These can be downloaded from the Internet at xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/Xxxxxxx/Xxxxx uf/. The contractor must ensure that only these texts are used by the guarantor. 8.7 Guarantees shall be returned directly to the guarantor. All costs for the provision of guarantees shall be borne by the contractor. 9.
Eigentums- und Gefahrübergang. 10.1 Unbeschadet der Lieferung der Waren an den Käufer oder dessen Stellvertreter geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie aus Refinanzierungs- oder Umkehrwechseln – beglichen hat.
Eigentums- und Gefahrübergang. 8. Transfer of Title and Risk