Rechtsnachfolge, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand Musterklauseln

Rechtsnachfolge, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand. Dieser Vertrag darf nur mit Zustimmung des anderen auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Tritt an unsere Stelle ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussver- hältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht Ihrer Zustimmung. Der Wechsel des Netzbetreibers wird von uns öffentlich bekannt gemacht und auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine Zustimmung des anderen ist nicht erforderlich, wenn der Vertrag auf ein gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unterneh- men übertragen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden sich die Vertragspartner über diese unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen abstimmen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ort, Datum Ort, Datum i.V. i.A. Unterschrift des Kunden Avacon Netz GmbH Technische Spezifikation Netzanschluss Anlagennummer: xxx (oder Vertragsnummer) Hinweis: Gelb hinterlegte Passagen sind Hinweise oder netzebenenspezifische Regelungen. Der Anschlussnehmer bekommt einen für seinen Anschluss individualisierten Vertrag. Regelungen, die für den Kunden nicht zutreffen, sind zu streichen. Weiterführende Hinweise und Erläuterungen haben wir für Sie auf der letzten Seite dieser Anlage zusammengefasst.
Rechtsnachfolge, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand. Dieser Vertrag darf nur mit Zustimmung des anderen auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Tritt an unsere Stelle ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht Ihrer Zustimmung. Der Wechsel des Netzbetreibers wird von uns öffentlich bekannt gemacht und auf unserer Internetseite veröffentlicht.
Rechtsnachfolge, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand. Dieser Vertrag darf nur mit Zustimmung des anderen auf einen Dritten übertragen werden. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Tritt an unsere Stelle ein anderes Unternehmen in die sich aus dem Netzanschlussver- hältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür nicht Ihrer Zustimmung. Der Wechsel des Netzbetreibers wird von uns öffentlich bekannt gemacht und auf unserer Internetseite veröffentlicht. Eine Zustimmung des anderen ist nicht erforderlich, wenn der Vertrag auf ein gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unterneh- men übertragen wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden sich die Vertragspartner über diese unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen abstimmen. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ort, Datum Ort, Datum i.V. i.A. Unterschrift des Kunden Avacon Netz GmbH
Rechtsnachfolge, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand. 5.1 Dieser Vertrag darf nur mit Zustimmung des anderen auf einen Dritten übertragen werden. Die Zu- stimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Tritt an unsere Stelle ein anderer Netz- betreiber im Sinne des EnWG in die sich aus dem Netzanschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein, so bedarf es hierfür unter Berücksichtigung der Genehmigungserfordernisse für den Netzbetrieb und die entsprechende behördliche Überwachung nicht Ihrer Zustimmung. Der Wechsel des Netzbetreibers wird von uns öffentlich bekannt gemacht und auf unserer Internetseite veröffent- licht. 5.2 Eine Zustimmung des anderen ist nicht erforderlich, wenn der Vertrag auf ein gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen übertragen wird. 5.3 Sollten vorhandene oder zukünftig ergänzte Bedingungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden unwirksame oder nichtige Bedingungen rückwirkend durch rechtlich zulässige Bedingungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages bei ver- ständiger Würdigung der Interessen beider Vertragspartner am nächsten kommen. Gleiches gilt für die Schließung von Regelungslücken entsprechend. 5.4 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unserer Gesellschaft.

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  • Geltendes Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Jeder Streit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Gesellschaft, der aus dem vorliegenden Vertrag erwächst, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Großherzogtums Luxemburg, unbeschadet der Anwendung internationaler Verträge oder Vereinbarungen.

  • Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatz- verträge über Finanzdienstleistungen hat der Crowd-Investor, unbeschadet des Rechts, die Gerichte anzurufen, die Möglichkeit, die bei der Deutschen Bundesbank, www.bundes- xxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx, eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Die Be- schwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde- rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde erfor- derlichen Unterlagen an „Deutsche Bundes- bank, Schlichtungsstelle, Xxxxxxxx 00 00 00, X-00000 Xxxxxxxxx“ zu richten. Nach der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung wird eine Schlichtung abgelehnt, wenn - der Beschwerdegegenstand bereits bei einem Gericht anhängig ist oder war oder während des Schlichtungsverfah- rens anhängig gemacht wird, - die Streitigkeit durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, - ein Antrag auf Prozesskostenhilfe abge- wiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Er- folg bietet, - die Angelegenheit bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder ei- nes Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle oder einer anderen Gütestelle ist, - der Anspruch bei Erhebung der Kunden- beschwerde bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft, oder - die Schlichtung die Klärung einer grund- sätzlichen Rechtsfrage beeinträchtigen würde. Demnach hat der Crowd-Investor bei Erhe- bung der Beschwerde zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Darlehensnehmer abgeschlossen hat.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand 28 1. Der Immobilienfonds untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG), der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 (KKV) sowie der Verordnung der FINMA über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014 (KKV-FINMA). Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung. 2. Für die Auslegung des Fondsvertrages ist dessen deutsche Fassung massgebend. 3. Dieser Fondsvertrag tritt am 19.10.2022 in Kraft und ersetzt den Fondsvertrag vom 01.12.2021. 4. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt deren Gesetzeskonformität fest.

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