Eigentumsübertragung. 8.1 Das Eigentum an den bestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen geht bei Lieferung an die in der Vereinbarung festgelegte Lieferadresse auf den Kunden über. Bezahlt der Kunde Waren jedoch bereits vor deren Lieferung, geht das Eigentum zum Zeitpunkt der Zahlung auf den Kunden über.
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Eigentumsübertragung. 8.1 10.1 Das Eigentum an den bestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen geht bei Lieferung an die in der Vereinbarung festgelegte Lieferadresse auf den Kunden über. Bezahlt der Kunde Waren jedoch bereits vor deren Lieferung, geht das Eigentum zum Zeitpunkt der Zahlung auf den Kunden über.
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Eigentumsübertragung. 8.1 Das Eigentum an den bestellten Waren und erbrachten Dienstleistungen geht bei Lieferung an die in der Vereinbarung festgelegte Lieferadresse auf den Kunden über. Bezahlt der Kunde Waren jedoch bereits vor deren Lieferung, geht das Eigentum zum Zeitpunkt der Zahlung auf den Kunden über. Bis zum Besitzesübergang solcher Waren verwahrt der Lieferant die Ware kostenlos für den Kunden. Der Lieferant kennzeichnet und lagert die Waren erkennbar als Eigentum des Kunden; auch hat er nach besten Kräften dafür zu sorgen, dass dieser Eigentumsübergang am Herstellungs- und Lagerort rechtsgültig und durchsetzbar ist.
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