Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: www.gr-lex.gr.ch, www.rrgr-service.apps.be.ch, www.rrgr-service.apps.be.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsunterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: bdlf.fr.ch, gesetzessammlungen.ag.ch, www.bbl.admin.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungs- unterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich erfor- derlich und überprüfbar sein.
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Samples: rechtsbuch.ur.ch, gesetzessammlungen.ag.ch, so.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsun- terlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien Kriteri- en müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: www.lexfind.ch, www.baselland.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsunterla- gen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen müs- sen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar überprüf- bar sein.
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Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsunterla- gen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen müs- sen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar über- prüfbar sein.
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Samples: www.gesetzessammlung.sg.ch, www.gesetzessammlung.sg.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsunterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick Hin- blick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsun- terlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien Kri- terien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich erforder- lich und überprüfbar sein.
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Samples: ai.clex.ch, ai.clex.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungs- unterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich er- forderlich und überprüfbar sein.
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Samples: bgs.so.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsunterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben Beschaffungsvor - haben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: www.lexfind.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschreibungsun- terlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien Krite- rien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: www.kaio.fin.be.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschrei- bungsunterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend abschlies- send fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben Beschaffungs- vorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: www.gr.ch
Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunter- lagen Ausschrei- bungsunterlagen die Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Samples: gesetze.nw.ch