Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen die Krite- rien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen Ausschreibungsun- terlagen die Krite- rien Kriterien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien Kri- terien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich erforder- lich und überprüfbar sein.
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Eignungskriterien. 1 Der Auftraggeber legt in der Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen die Krite- Krite‐ rien zur Eignung des Anbieters abschliessend fest. Die Kriterien müssen im Hinblick auf das Beschaffungsvorhaben objektiv erforderlich und überprüfbar sein.
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