Einbeziehung in den Börsenhandel Musterklauseln

Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frank- furter Wertpapierbörse) wird beantragt. Es ist vor einer Emission nicht sicher, ob einem solchen Antrag entspro- chen wird. Der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) stellt keinen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG und 2011/61/EU ("Mi- FID II"), dar. Eine Einbeziehung in einen "geregelten Markt" im Sinne von XxXXX XX erfolgt nicht. Die Emittentin hat bislang keine Finanzinstrumente an einem geregelten Markt platziert, die vorliegende Schuld- verschreibung wird ebenso an keinem geregelten Markt gehandelt werden. Die Aufnahme der Schuldverschreibungen in den Handel im Open Market der Deutschen Börse AG erfolgt vo- raussichtlich am 29. Xxxx 2024. Vor der Börseneinbeziehung erteilt die Emittentin keine Zustimmung zu einem Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse. Die Emittentin wird den Anlegern keine Kosten oder Steuern in Rechnung stellen. Die depotführenden Stellen werden Anlegern in der Regel für die Ausführung der Zeichnungsaufträge Gebühren in Rechnung stellen. Anleger sollten sich über die allgemein im Zusammenhang mit den Schuldverschreibungen anfallenden Kosten und Steuern informieren, einschließlich etwaiger Gebühren ihrer depotführenden Stellen im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der Schuldverschreibungen.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Für die Schuldverschreibungen wird die Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Juli 2017. Die Emittentin behält sich vor, nach Veröffentlichung dieses Prospekts, aber bereits vor dem 14. Juli 2017, einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu organisieren. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2004/39 EG („MiFID“) erfolgt nicht.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) wird beantragt. Der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) stellt keinen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG und 2011/61/EU dar. Eine Einbeziehung in den „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU erfolgt nicht. Die Aufnahme der Schuldverschreibungen in den Handel erfolgt voraussichtlich am 15. Xxxx 2021. Die Emittentin behält sich vor, nach Beginn des Angebots, aber vor dem 15. Xxxx 2021 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 15. Xxxx 2021 in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen. Die Emittentin behält sich vor, nach Veröffentlichung dieses Prospekts, aber bereits vor dem 15. Xxxx 2021 einen Handel per Erscheinen zu organisieren. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt nicht.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board ist beabsichtigt und erfolgt voraussichtlich am 12. Xxxx 2021, wobei die Entscheidung hinsichtlich der Einbeziehung in den Freiverkehr seitens der Frankfurter Wertpapierbörse getroffen wird und eine Einbeziehung nicht garantiert wird. Die Emittentin behält sich vor, nach (jedoch nicht vor) Notifizierung dieses Prospekts an die BaFin und Beginn des Angebots, aber vor dem als Valutatag vorgesehenen 12. Xxxx 2021 einen Handel per Erschei- nen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Der Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist kein „geregelter Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstru- mente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU. Eine Einbeziehung in einen „ge- regelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU erfolgt nicht.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Es ist geplant, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen ab dem 1. Oktober 2017 in den Freiverkehr einer deutschen Börse, einzubeziehen. Der Antrag auf Einbeziehung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen in das Freiverkehrsseg- ment wird voraussichtlich am 15. September 2017 gestellt. Die Einbeziehung in den Handel erfolgt voraussichtlich am 1. Oktober 2017. Eine Zulassung zum Handel an einem Organisierten Markt ist nicht vorgesehen.

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