Einbeziehung in den Börsenhandel Musterklauseln

Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Quotation Board ist beabsichtigt und erfolgt voraussichtlich am 12. Xxxx 2021, wobei die Entscheidung hinsichtlich der Einbeziehung in den Freiverkehr seitens der Frankfurter Wertpapierbörse getroffen wird und eine Einbeziehung nicht garantiert wird. Die Emittentin behält sich vor, nach (jedoch nicht vor) Notifizierung dieses Prospekts an die BaFin und Beginn des Angebots, aber vor dem als Valutatag vorgesehenen 12. Xxxx 2021 einen Handel per Erschei- nen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen. Der Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist kein „geregelter Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstru- mente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU. Eine Einbeziehung in einen „ge- regelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU erfolgt nicht.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frank- furter Wertpapierbörse) wird beantragt. Es ist vor einer Emission nicht sicher, ob einem solchen Antrag entspro- chen wird. Der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) stellt keinen "geregelten Markt" im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG und 2011/61/EU ("Mi- FID II"), dar. Eine Einbeziehung in einen "geregelten Markt" im Sinne von XxXXX XX erfolgt nicht. Die Emittentin hat bislang keine Finanzinstrumente an einem geregelten Markt platziert, die vorliegende Schuld- verschreibung wird ebenso an keinem geregelten Markt gehandelt werden. Die Aufnahme der Schuldverschreibungen in den Handel im Open Market der Deutschen Börse AG erfolgt vo- raussichtlich am 29. Xxxx 2024. Vor der Börseneinbeziehung erteilt die Emittentin keine Zustimmung zu einem Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse oder einer anderen Börse.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Einbeziehung der Schuldverschreibungen in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) wird beantragt. Der Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) stellt keinen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinie 2002/92/EG und 2011/61/EU dar. Eine Einbeziehung in den „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU erfolgt nicht. Die Aufnahme der Schuldverschreibungen in den Handel erfolgt voraussichtlich am 15. Xxxx 2021. Die Emittentin behält sich vor, nach Beginn des Angebots, aber vor dem 15. Xxxx 2021 einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu ermöglichen.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Die Schuldverschreibungen werden voraussichtlich am 15. Xxxx 2021 in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen. Die Emittentin behält sich vor, nach Veröffentlichung dieses Prospekts, aber bereits vor dem 15. Xxxx 2021 einen Handel per Erscheinen zu organisieren. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) erfolgt nicht.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Es ist geplant, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen ab dem 1. Oktober 2017 in den Freiverkehr einer deutschen Börse, einzubeziehen. Der Antrag auf Einbeziehung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen in das Freiverkehrsseg- ment wird voraussichtlich am 15. September 2017 gestellt. Die Einbeziehung in den Handel erfolgt voraussichtlich am 1. Oktober 2017. Eine Zulassung zum Handel an einem Organisierten Markt ist nicht vorgesehen.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Es ist geplant, die Inhaber-Teilschuldverschreibungen ab dem 25. November 2014 in den Freiverkehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Handel im Segment HIGH RISK MARKET einzubeziehen. Der Antrag auf Einbeziehung der Inhaber-Teilschuldverschreibungen in den Freiver- kehr der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg mit dem Handel im Segment HIGH RISK MAR- KET wurde bereits gestellt. Die Einbeziehung in den Handel erfolgt voraussichtlich am 25. November 2014. Eine Zulassung zum Handel an einem Organisierten Markt ist nicht vorgesehen.
Einbeziehung in den Börsenhandel. Für die Schuldverschreibungen wird die Einbeziehung in den Handel im Handelssegment Quota- tion Board des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Die Auf- nahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 24. Mai 2023. Die Gesellschaft behält sich vor, nach Veröffentlichung dieses Prospekts, aber bereits vor dem 24. Mai 2023, einen Handel per Erscheinen zu organisieren. Der Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist ein multilaterales Handelssystem (MTF) im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstru- mente, jedoch kein regulierter Markt im Sinne der genannten Richtlinie. Gleiches gilt für eine in der Zukunft vielleicht erwogene Einbeziehung in den Freiverkehr anderer Börsen. Eine Einbezie- hung der Schuldverschreibungen in einen regulierten Markt im Sinne der genannten Richtlinie ist derzeit nicht beabsichtigt. Ebenso wenig sollen die Schuldverschreibungen in sonstigen gleich- wertigen Märkten vertrieben werden. Die Aktien, in die die Schuldverschreibungen wandelbar sind, werden in den Freiverkehrshandel der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Scale einbezogen. Der Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse mit seinem Handelssegment Scale ist ein multilaterales Handelssys- tem (MTF) im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente, jedoch kein regulierter Markt im Sinne der genannten Richtlinie. Gleiches gilt für den Freiverkehr anderer Börsen. Eine Zulassung der Ak- tien zum Handel an einem regulierten Markt im Sinne der genannten Richtlinie ist derzeit nicht beabsichtigt. Die Gesellschaft plant, dass die Aktien, die bei Wandlung zu liefern sind, primär aus dem Be- dingten Kapital 2020 gemäß § 4c Abs. (1) der Satzung, in der durch die Hauptversammlung vom 31. August 2020 beschlossenen Fassung, stammen werden. Sollte das Bedingte Kapital 2020 nicht ausreichen, um sämtliche Wandlungsrechte aus den Schuldverschreibungen zu bedienen, oder das Bedingte Kapital 2020 durch ein neues bedingtes Kapital ersetzt werden, behält sich die Gesellschaft vor, die Aktien aus genehmigtem Kapital oder einem etwaigen anderen bedingten Kapital auszugeben, die ebenfalls in den Freiverkehrshandel der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Scale einbezogen werden. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, von ihr selbst gehaltene eigene Aktien zu gewä...
Einbeziehung in den Börsenhandel. Für die Schuldverschreibungen wird die Einbeziehung in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 14. Juli 2017. Die Emittentin behält sich vor, nach Veröffentlichung dieses Prospekts, aber bereits vor dem 14. Juli 2017, einen Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen zu organisieren. Eine Einbeziehung in einen „geregelten Markt“ im Sinne der Richtlinie 2004/39 EG („MiFID“) erfolgt nicht.

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  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1