Eingruppierung. 1Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). 2Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.
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Samples: Tarifvertrag, Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd), Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst (Tvöd)