Einreichungsgrundsätze Musterklauseln

Einreichungsgrundsätze. 3.1 Der Vertragspartner wird bei Vorlage einer Karte die Daten entweder aus einem Chip auf der Karte oder bei einer Karte ohne Chip aus dem Magnet- streifen mittels eines Terminals auslesen. Die Da- ten der Kartentransaktion, insbesondere Karten- nummer, Verfalldatum, Gesamtrechnungsbetrag und Vertragspartnernummer, wird der Vertrags- partner vollständig und elektronisch innerhalb von zwei Tagen nach Umsatzdatum an Concardis unter Verwendung eines von Concardis initialisier- ten und zugelassenen Terminals in der Original- transaktionswährung übermitteln. Der Vertrags- partner ist dafür verantwortlich, dass die Karten- daten vollständig und fristgemäss in einem verar- beitungsfähigen Datensatz Concardis zugehen. Der Vertragspartner wird elektronisch nur Karten- umsatzdaten einreichen, für die er eine Autorisie- rungsnummer von Concardis erhalten hat, es sei denn, Concardis hat einem anderen Einreichungs- verfahren (z.B. Batch-Verfahren) schriftlich zuge- stimmt.
Einreichungsgrundsätze. 2.1 Der Vertragspartner wird die folgenden Einrei- chungsgrundsätze beachten:
Einreichungsgrundsätze. 3.1 Der Vertragspartner wird bei Vorlage einer Karte die Daten mittels eines EMV-POS-Terminals/EMV-POS-Karten-Kassensystems ausle- sen. Die Daten der Kartentransaktion, insbesondere Kartennummer, Verfalldatum, Gesamtrechnungsbetrag und ConCardis Vertragspart- nernummer, wird der Vertragspartner vollständig und elektronisch in- nerhalb von zwei Tagen nach Umsatzdatum an ConCardis unter Ver- wendung eines von ConCardis initialisierten und zugelassenen EMV- POS-Terminals oder EMV-POS-Karten-Kassensystems in der Origi- naltransaktionswährung übermitteln, soweit er nicht zur Einreichung von Leistungsbelegen gemäß Ziffer 3.3 berechtigt ist. Der Vertrags- partner ist dafür verantwortlich, dass die Kartendaten vollständig und fristgemäß in einem verarbeitungsfähigen Datensatz ConCardis zuge- hen. Der Vertragspartner wird elektronisch nur Kartenumsatzdaten ein- reichen, für die er eine Autorisierungsnummer von ConCardis erhalten hat, es sei denn, ConCardis hat einem anderen Einreichungsverfahren (z.B. Batch-Verfahren) schriftlich zugestimmt.
Einreichungsgrundsätze. (1) Der Vertragspartner ist vor Beginn der Nutzung des PPS verpflichtet, seinen Informations- und Mitteilungspflichten gemäß Ziffer 9 Abs. (1) und (2) nachzukommen. Der Vertragspartner ist erst nach Freigabe durch PAYONE berechtigt, Transaktionen zur Abrechnung der jeweiligen Produkte und Dienstleistungen für die angegebenen Vertriebswege und Internetadressen über den PPS einzureichen.
Einreichungsgrundsätze. (1) Der Vertragspartner ist verpflichtet einen Kartenumsatz erst dann einzureichen, wenn die dem Kartenumsatz zugrundeliegende Ware oder Dienstleistung an den Karteninhaber geliefert oder erbracht worden ist oder der Karteninhaber einer ständig wiederkehrenden Belastung seines Kartenkontos zugestimmt hat.
Einreichungsgrundsätze. Die Beauftragung von CardProcess mit dem Einzug und der Abrechnung von Maestro-Umsätzen des Vertragspartners erfolgt unter den folgenden Bedingungen/Maßgaben (Nr. 1 – 19).
Einreichungsgrundsätze. 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017
Einreichungsgrundsätze. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022
Einreichungsgrundsätze. 15_2287_13.0_DE_de

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.