Einsatzort Musterklauseln

Einsatzort. Allfällige andere betriebliche Einsatzorte als der Ausbildungsort gemäss Lehr- vertrag ergeben sich aus den ausgewählten Projekten und werden mit dem Ler- nenden vereinbart. Bei Bedarf und im gegenseitigen Einverständnis kann die/der Lernende zur Erlangung von beruflichen Qualifikationen in einer Drittfirma eingesetzt wer- den. Die/Der Lernende integriert sich während der Dauer des Einsatzes in die Arbeitsorganisation der Drittfirma wie ein/e Lernende/r der Drittfirma. Swiss- com sorgt für die entsprechenden Regelungen und schliesst mit der/dem Ler- nenden eine Vereinbarung ab.
Einsatzort. Sitzungslokal oder zu Hause
Einsatzort. Der Einsatzort wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber einvernehmlich bestimmt.
Einsatzort. Allfällige andere betriebliche Einsatzorte als der Ausbildungsort gemäss Lehr- vertrag ergeben sich aus den ausgewählten Projekten und werden mit den Ler- nenden vereinbart. Bei Bedarf und im gegenseitigen Einverständnis können Lernende zur Erlan- gung von beruflichen Qualifikationen in einer Drittfirma eingesetzt werden. Lernende integrieren sich während der Dauer des Einsatzes in die Arbeitsorga- nisation der Drittfirma wie Lernende der Drittfirma. cablex sorgt für die ent- sprechenden Regelungen und schliesst mit den Lernenden eine Vereinbarung ab.
Einsatzort. Der Einsatzort ist: Möbel & Mehr Xxxxxxxxxx Xxx. 0 00000 Xxxxxxxx Der / Die Teilnehmer/in ist hier dem Anleiter Herrn X. , D. unterstellt und hat seinen Anweisungen Folge zu leisten. Die am jeweiligen Einsatz geltende Hausordnung ist für- den/die Teilnehmer/in verpflichtend. (5) Art und Inhalt der Tätigkeit Abholen und Begutachten von Spendermöbeln, Auslieferung und Routenplanung Soweit sich zeigt, dass der / die Teilnehmer/in die hier genannte Tatigkeit nicht ausüben kann oder hierfür nicht geeignet ist, bietet der Xxxxxx eine geeignete Ersatzbeschäftigung an. § 2 Mehraufwandsentschädigung Der / Die Teilnehmer/in erhält für jede geleistete Beschäftigungsstunde in der Arbeitsgelegenheit eine vom Jobcenter Märkischer Kreis festgelegte Mehraufwandsentschädigung von derzeit 1,50 € Qualifizierungszeiten beim Xxxxxx gelten als Beschäftigungszeit. Die Auszahlung bzw. Überweisung der Mehraufwandsentschädigung erfolgt zum 15. des Folgemonates. Der / Die Teilnehmerin wird von seiner / ihrer Tätigkeit freigestellt, soweit er / sie an Bewerbungsgesprachen, Qualifizierungsmaßnahmen, oder sonstigen in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Maßnahmen teilnehmen muss und dies nicht außerhalb der Beschäftigungszeit durchgeführt werden kann. Für die Dauer der Freistellung wird keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Der / Die Teilnehmer/in hat pro Beschäftigungsmonat einen Anspruch von 2 Tagen Urlaub Der Anspruch entsteht erstmalig nach vierwöchiger Beschäftigungszeit. Für die Dauer des Urlaubs wird keine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Im Falle einer krankheitsbedingten oder aus sonstigen Gründen veranlassten Arbeitsverhinderung hat der / die Teilnehmer/in die Beschäftigungsstelle unverzüglich bei Arbeitsbeginn zu informieren, auch über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsverhinderung. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung ist der Beschäftigungsstelle eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag vorzulegen. Für die Dauer der Arbeitsverhinderung / Krankheit wird keine Mehraufwandsentschadigung gezahlt. Die Vorschriften des Arbeitsschutzes sind einzuhalten. Benötigte Arbeitsschutzkleidung wird von der Beschäftigungsstelle gestellt. Der / Die Teilnehmer/in ist verpflichtet den Xxxxxx / die Beschäftigungsstelle über alle Gesundheitlichen Einschränkungen zu informieren, da diese unter Umständen im Rahmen des Arbeitsschutzes für den Arbeitseinsatz relevant sein können. Während der Ausübung der Arbeitsgelegenheit ist die Teilnehmerin durch die Werkhof gem GmbH unf...
Einsatzort. Einsatzort der Mietsache ist der im Mietschein genann- te Einsatzort. Der Kunde darf die Mietsache aus- schließlich nur am vereinbarten Einsatzort verwenden. Möchte der Kunde die Einsatzbedingungen ändern oder den Einsatzort wechseln, so bedarf er dazu der ausdrücklichen Zustimmung der Dachdecker Einkauf in Textform (z.B. Fax oder E-Mail).
Einsatzort. Die Geräte dürfen nur an dem umseitig angegebenen Einsatzort eingesetzt werden. Änderungen berechtigen Toyota Material Handling Austria GmbH -nachfolgend Auftragnehmer genannt- zu einer Anpassung der Rate.
Einsatzort. Einsatzort ist der im Maschinenblatt festgelegte Unternehmensbereich. Änderungen sind dem Vermieter vorgängig rechtzeitig schriftlich zu melden. Änderungen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Entsteht durch die Änderung des Einsatzortes eine wie auch immer geartete Mehrbeanspruchung der Geräte ist der Vermieter berechtigt, die Rentalpauschale zu erhöhen.
Einsatzort. 8.1 Der Einsatzort wird in dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag definiert. Sollte der Einsatzort vom in dem Arbeitnehmerüberlas- sungsvertrag definierten Einsatzort abweichen, so ist der Auftrag- geber verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten des Arbeitnehmers zu übernehmen. Dies sind insbesondere die Fahrtkosten des entsandten Arbeitnehmers in Höhe der jeweils zum Zeitpunkt der Abrechnung geltenden steuerlichen Richtlinien gemäß EStG-Reise- richtlinie. Dienstfahrten gelten als Arbeitszeit. In diesem Fall kann außerdem eine angemessene Auslösung vereinbart werden.
Einsatzort. Als Einsatzort für überlassene Arbeitskräfte gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte. Bei Einsatz an einem anderen als dem vereinbarten Einsatzort ist Segula Technologies Austria im Vorhinein zu verständigen. Segula Technologies Austria ist der jederzeitige Zugang zu den Einsatzorten, an welchen die überlassenen Arbeitskräfte beschäftigt werden, zu ermöglichen.