Common use of Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Clause in Contracts

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen und Leichen- wagen, - Elektrofahrzeuge, außer Pkw, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge, die ein Ausfuhr-, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen führen, - Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks.

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Samples: rhein-neckar.stadtmobil.de, media.bgv.de

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem SchadenverlaufScha- denverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen und Leichen- wagenLeichenwagen, - Elektrofahrzeuge, außer Pkw, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge, die ein Ausfuhr-, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen führen, - Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks.

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Samples: www.kazenmaier.de

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz Prämiensatz nach Ihrem SchadenverlaufScha- denverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, die folgenden Fahrzeuge: - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen Krankenwa- gen, Gabelstapler und Leichen- wagenLeichenwagen, - Elektrofahrzeuge, außer PkwElektrofahrzeugen, - AnhängerAnhängern, Auflieger Aufliegern und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge, die ein Ausfuhr-Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen führen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels Kraftfahrzeughandels und -Handwerks-handwerks, - Wagnisse der Kraftfahrzeughersteller, - Fahrzeuge, die nach dem Kleinflottentarif versichert sind.

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Samples: www.helvetia.com

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet rich- ten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz Prämiensatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, die folgenden Fahrzeuge: - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen Krankenwa- gen, Gabelstapler und Leichen- wagenLeichenwagen, - Elektrofahrzeuge, außer PkwElektrofahrzeuge ohne amtliche Zulassung, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge, die ein Ausfuhr-Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen führen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels Kraftfahrzeughandels und -Handwerks-handwerks, - Wagnisse der Kraftfahrzeughersteller, - Fahrzeuge, die nach dem Kleinflottentarif versichert sind.

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Samples: www.horbach24.de

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen und Leichen- wagen, - Elektrofahrzeuge, außer Pkw, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge, die ein Ausfuhr-, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen führen, - Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks.

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Samples: www.emil-kl.de

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). In der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung richtet richten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende erge- bende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen Tabel- len in Anhang 12. Dies gilt nicht für - Fahrzeuge und Wagnisse, denen Sonder- und Rahmenverträge mit anderen Tarifsystemen zugrunde liegen, - Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, - SelbstfahrervermietfahrzeugeSonder- fahrzeuge jeder Art (ausgenommen Krankenwagen), - Sonderfahrzeuge jeder Art, ausgenommen Krankenwagen und Leichen- wagen, - Elektrofahrzeuge, Elektrofahrzeuge (außer Pkw), - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - FahrzeugeKraftfahrzeuge, die ein Ausfuhr-, Kurzzeit- oder ein rotes Kennzeichen Ausfuhrkennzeichen führen, - Kraftfahrzeuge, die ein Kurzzeitkennzeichen führen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Oldti- merfahrzeuge, Wagnisse des Kraftfahrzeug-Handels und -Handwerks-Handwerks und Wagnisse der Kraftfahrzeughersteller.

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Samples: www.ecclesia.de