Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Für die in Anhang 1 genannten Risiken gilt: In der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf. Aus der Einstufung in eine SF-Klasse ergibt sich der Beitragssatz. Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen.
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Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Für die in Anhang 1 genannten Risiken gilt: In der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse nach Ihrem Schadenverlauf. Aus der Einstufung in eine SF-Klasse ergibt sich der Beitragssatz. Dies gilt nicht für Fahrzeuge Pkw mit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen.
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Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). Für die in Anhang 1 genannten Risiken gilt: In der Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine SF-Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz bei den im Anhang 1 genannten Risiken nach Ihrem Schadenverlauf. Aus der Einstufung in eine SF-Klasse ergibt sich der Beitragssatz. Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen.
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