Common use of Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) Clause in Contracts

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) richten sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem Schadenverlauf. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug- vollversicherung (Vollkasko) der Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. (3) Dies gilt nicht für - Sonderfahrzeuge jeder Art, - landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper, - Elektrofahrzeuge, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder roten Kennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge.

Appears in 1 contract

Samples: Kraftfahrtversicherung

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). (1) In der KraftfahrzeugKfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) richten der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags Vertrages in eine Schadenfreiheitsklasse SF- Klasse und dem sich daraus ergebenden Beitragssatz nach dem bisherigen Verlauf des Versicherungsvertra- ges (einschließlich Vorversicherungen). Dazu wird die bisherige Versicherungsdauer sowie die Anzahl ge- meldeter Schäden in eine SF-Klasse) und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Ihrem SchadenverlaufKlasse umgesetzt. Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird . Die Einstufung in der KraftfahrzeugSF-Haftpflicht- und Fahrzeug- vollversicherung (Vollkasko) der Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. (3) Dies Klassen gilt nicht für - Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen füh- ren müssen, - Sonderfahrzeuge jeder Art, - landwirtschaftliche Zugmaschinen ausgenommen Kranken- wagen, Abschleppwagen, Gabelstaplern und Raupenschlepper, - ElektrofahrzeugeLei- chenwagen, - Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art, - Fahrzeuge mit KurzzeitkennzeichenKraftfahrzeuge, die ein Ausfuhrkennzeichen oder roten führen, - amtlich abgestempelte rote Kennzeichen, - Selbstfahrervermietfahrzeuge, - kurzfristige Kaskoversicherungen und - von Kraftfahrzeugen, die ein Kurzzeitkennzeichen führen.

Appears in 1 contract

Samples: KFZ Versicherung

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). (1) In der KraftfahrzeugKfz-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) richten der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz Beitrags- satz nach Ihrem SchadenverlaufSchadenverlauf (Dauer und Schadenfreiheit des bis- herigen Versicherungsvertrags sowie die Anzahl der Schäden, d. h., schadenfreier und schadenbelasteter Verlauf). Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug- vollversicherung (Vollkasko) der Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. (3) Dies gilt nur für die in den Tabellen des Anhangs 2 aufgeführten Fahrzeuge und nicht für - Sonderfahrzeuge jeder ArtVer- träge von – Fahrzeugen, - landwirtschaftliche Zugmaschinen die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, – Wagnissen des Kraftfahrzeughandels und Raupenschlepper-handwerks, - Elektrofahrzeuge– Wagnissen der Kraftfahrzeughersteller, - Anhänger– Kraftfahrzeugen, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Artdie ein Ausfuhrkennzeichen führen, - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen– Kraftfahrzeugen, Ausfuhrkennzeichen die rote Kennzeichen oder roten Kennzeichen, - SelbstfahrervermietfahrzeugeKurzzeitkennzeichen füh- ren. Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen unter I.4 sowie I.6.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung

Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen). (1) In der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- Kfz­Haftpflicht­ und Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) richten der Vollkaskoversicherung richtet sich die Einstufung Ihres Vertrags in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) SF­Klasse und der sich daraus ergebende Beitragssatz Beitrags- satz nach Ihrem SchadenverlaufSchadenverlauf (Dauer und Schadenfreiheit des bis- herigen Versicherungsvertrags sowie die Anzahl der Schäden, d. h., schadenfreier und schadenbelasteter Verlauf). Siehe dazu die Tabellen in Anhang 1. (2) Bei einem Wechsel des Versicherers wird in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeug- vollversicherung (Vollkasko) der Schadenverlauf der Vorversicherung berücksichtigt, wenn dieser durch eine Bescheinigung des Vorversicherers nach I.8 nachgewiesen wird. (3) Dies gilt nur für die in den Tabellen des Anhangs 2 aufgeführten Fahrzeuge und nicht für - Sonderfahrzeuge jeder ArtVer- träge von – Fahrzeugen, - landwirtschaftliche Zugmaschinen die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, – Wagnissen des Kraftfahrzeughandels und Raupenschlepper­handwerks, - Elektrofahrzeuge– Wagnissen der Kraftfahrzeughersteller, - Anhänger– Kraftfahrzeugen, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Artdie ein Ausfuhrkennzeichen führen, - Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen– Kraftfahrzeugen, Ausfuhrkennzeichen die rote Kennzeichen oder roten Kennzeichen, - SelbstfahrervermietfahrzeugeKurzzeitkennzeichen führen. Hinweis: Beachten Sie auch die Regelungen unter I.4 sowie I.6.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die KFZ Versicherung