Einzelvertrag. Einzelvertrag bezeichnet einen Vertrag zwischen AppNavi und dem Kun- den über Lizenzen, Wartung oder Dienst- bzw. Werkleistungen.
Einzelvertrag. Der Inhalt des Einzelvertrages gemäß Anlage 5 ist integrierter Bestandteil dieses Gesamtvertrages, so wie der Inhalt dieses Gesamtvertrages integrierter Bestandteil des Einzelvertrages ist.
Einzelvertrag. Beidseitig unterzeichnetes Vertragsdokument oder gegengezeichnetes Angebotsschreiben, welches die Konditionen regelt.
Einzelvertrag. Einzelvertrag bedeutet ein Vertrag, der zustande kommt durch ein Angebot der Beauftragten bzw. des Beauftragten und eine Bestellung von ewz gestützt auf diese Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.
Einzelvertrag. 3.1 Die Straßennutzungsberechtigung entsteht mit dem Abschluss des Einzelvertrags und der Annahme der AGB, die auf der Webseite der NMGD AG veröffentlicht sind. Mit dem Abschluss des Einzelvertrags anerkennt der Gebührenzahler (als Vertragspartner) die Bestimmungen der AGB als für sich verbindlich. Die Annahme der AGB gilt gleichzeitig als Verpflichtung des Gebührenzahlers (als Vertragspartner) zur Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen AGB und der Rechtsnormen. Sollte der Gebührenzahler (als Vertragspartner) die Bestimmungen der AGB hinsichtlich der Entstehung der Straßennutzungsberechtigung nicht annehmen, kann er keine Straßennutzungsberechtigung erwerben bzw. er kann keinen Vertrag über die Nutzung der von der NMGD AG angebotenen Dienstleistungen schließen. Sollten Abweichungen zwischen den Bestimmungen der AGB und des Einzelvertrags bestehen, werden die einzeln verhandelten und angenommenen Inhalte in den Einzelvertrag aufgenommen. Für den Fall, dass das Ad-hoc-Streckenticket mit der Applikation gekauft wird, sind die Nutzungsbedingungen der Applikation in dem Dokument „Lizenzverträge für Endverbraucher“ enthalten, das auf der Webseite xxx.xx-xx.xx heruntergeladen werden kann.
3.2 Im Sinne der Bestimmungen des Mautgesetzes gilt die Straßennutzung auch beim Zustandekommen eines Straßennutzungsvertrags erst dann als rechtmäßig, wenn der Gebührenzahler (als Vertragspartner) seinen Verpflichtungen bezüglich Mautbuchung und Gewährung der Deckung für die Gebührenzahlung nachkommt, auf deren Grundlage die Gebühr auch restlos bezahlt wird.
Einzelvertrag. Ein Auftrag an den Lieferanten kommt nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Besteller und dem Lieferanten oder durch Zustimmung des Lieferanten zu einer schriftlichen Bestellung des Bestellers gültig und verbindlich zustande. Das Stillschweigen des Lieferanten auf eine schriftliche Bestellung des Bestellers gilt in jedem Fall als Zustimmung zu den darin genannten Bedingungen sowie diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch wenn diese von der Offerte des Lieferanten abweichen. Das Stillschweigen des Bestellers auf eine von seiner schriftlichen Bestellung bzw. von diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Auftragsbestätigung des Lieferanten gilt nicht als Zustimmung zur Auftragsbestätigung. Wird die von der schriftlichen Bestellung bzw. diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichende Auftragsbestätigung vom Besteller nicht schriftlich rückbestätigt, kommt kein gültiger Einzelvertrag zustande. Führt der Lieferant die Bestellung dennoch aus, gelten die Bedingungen der schriftlichen Bestellung und diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Allgemeine Verkaufsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung.
Einzelvertrag. Beidseitig unterzeichnetes Vertragsdokument oder Auf- tragsbestätigung von redIT, welche die kommerziellen Konditionen regeln.
Einzelvertrag für die Vervielfältigung und Verbreitung bzw. öffentlichen Zurverfügungstellung einzelner Sprachwerke in Sammlungen zum Schul- und Unterrichtsgebrauch bzw. in Werken zum Schulgebrauch bloß zur Erläuterung des Inhalts zwischen Schulbuchverleger
Einzelvertrag. Beidseitig unterzeichnetes Vertragsdokument oder Auftragsbestätigung von HEAD IT So- lutions AG, welche die kommerziellen Konditionen regeln.
Einzelvertrag. Die AGB sind hierarchisch aufgebaut. Die unter Xxxxxx 1 formulierten Bestimmungen gelten deshalb für alle Verträge. Die Ziffern 2 und folgende definieren spezifische Ver- tragsarten, die durch entsprechende Einzelverträge abgeschlossen werden können. Der Einzelvertrag enthält die näheren Angaben über die vom Auftragnehmer zu lie- fernden Waren, der zu erbringenden Leistungen und die Einsatz- und Betriebsbedingun- gen für deren Erfüllung, etc. Im Falle einer Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen hat der Auftragneh- mer das Recht, seine Wartungsleistungen oder die Vergütung den geänderten Umstän- den anzupassen.