Common use of Elementarschäden Clause in Contracts

Elementarschäden. Versicherbar sind Elementarschäden, verursacht durch: – Hochwasser; – Überschwemmung; – Sturm (= Wind von mindestens 75 km/h, der in der Umgebung der versicherten Sachen Bäume umwirft oder Gebäude abdeckt); – Hagel; – Lawine; – Schneedruck; – Felssturz; – Steinschlag; Keine Elementarschäden sind: – Schäden, verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangel- haften Gebäudeunterhalt, Unterlassung von Abwehr- massnahmen, künstliche Erdbewegungen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser, Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt; – ohne Rücksicht auf ihre Ursache Schäden, die entstehen durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen, Rückstau von Wasser aus der Kanalisation oder Veränderungen der Atomstruktur; – Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfahrungsgemäss gerechnet werden muss, wie Schäden bei Hoch- und Tiefbauten, Stollenbauten, bei Gewinnung von Steinen, Kies, Sand oder Lehm; – Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben; – Schäden durch Erschütterungen, welche durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden (Erdbeben), und vulkanische Eruptionen. – Erdrutsch. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert: Elementarschäden an leicht versetzbaren Bauten (wie Ausstellungs- und Festhütten, Grosszelte, Tragluft- und Rautenhallen), an Treibhäusern sowie an Mobilheimen samt Zubehör.

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Elementarschäden. Versicherbar sind ElementarschädenAls Elementarschäden gelten Schäden am versicherten Objekt, die verursacht werden durch: – Hochwasser; Sturmwind Überschwemmung; Hagel Sturm (= Hochwasser und Überschwemmung – Erdrutsch – Steinschlag und Felssturz – Lawinen und Schneerutsch – Schneedruck Als Sturmwind gilt Wind mit einer Geschwindigkeit von mindestens 75 63 km/hh (im Zehnminutenmittel), der in der Umgebung zahl- reiche weitere Gebäude beschädigt. Schäden im Gebäudeinnern können nur dann übernommen werden, wenn sie eine direkte Folge der durch den Sturm beschädigten Gebäudehülle sind. Hagel ist ein wetterbedingter Niederschlag in Form von Eiskörnern. Schäden an einem versicherten Sachen Bäume umwirft Objekt werden übernommen, wenn sie durch direkte oder Gebäude abdeckt); – Hagel; – Lawine; – Schneedruck; – Felssturz; – Steinschlag; Keine Elementarschäden indirekte Einwirkung des Hagels entstanden sind: – Schäden, verursacht durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte bauliche Konstruktion, mangel- haften Gebäudeunterhalt, Unterlassung von Abwehr- massnahmen, künstliche Erdbewegungen, Schneerutsch von Dächern, Grundwasser, Ansteigen . Als Hochwasser- und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsgemäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt; – ohne Rücksicht auf ihre Ursache Überschwemmungsschäden gelten Schäden, die entstehen durch Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen, Rückstau ebenerdig von Wasser aus der Kanalisation oder Veränderungen der Atomstruktur; – Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfahrungsgemäss gerechnet werden muss, wie Schäden bei Hoch- und Tiefbauten, Stollenbauten, bei Gewinnung von Steinen, Kies, Sand oder Lehm; – Schäden aussen in das Gebäude ein- gedrungenes Oberflächenwasser durch ErschütterungenÖffnungen, welche ihre für den ordentlichen Gebrauch des Gebäudes nötig sind (Türen, Fenster etc.). Ursache für Hochwasser- und Überschwemmungs- schäden ist immer Niederschlag oder Schmelzwasser. Über- schwemmungsschäden werden dabei direkt, Hochwasserschäden indirekt durch überdurchschnittlich hohe Pegel (stehende Ge- wässer) bzw. Abflussmengen (fliessende Gewässer) ausgelöst. Als Erdrutsch gilt das natürliche, unaufhaltsame, oberflächliche Abrutschen von Erdreich in geneigtem Gelände. Ein Erdrutsch wird vermutet, wenn in der Umgebung des versicherten Gebäudes zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes namentlich weitere Gebäude beschädigt wurden, Risse und Brüche im Einsturz künstlich geschaffener Hohlräume haben; – Erdreich entstanden sind oder Bäume, Masten oder Zäune schräg gestellt wurden. Schäden durch Erschütterungeninfolge von Steinschlag, welche durch tektonische Vorgänge in der Erdkruste ausgelöst werden (Erdbeben)Felssturz, und vulkanische Eruptionen. – Erdrutsch. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung Lawine oder Schnee- rutsch sind versichert: Elementarschäden an leicht versetzbaren Bauten , wenn diese plötzlich, unaufhaltsam und auf natürliche Art und Weise im Gelände oder vom Dach (wie Ausstellungs- und FesthüttenDach- lawine) niedergehen. Schneedruckschäden entstehen durch die Einwirkung des Ge- wichtes von natürlich angesammelter, Grosszelte, Tragluft- und Rautenhallen), an Treibhäusern sowie an Mobilheimen samt Zubehörruhender Schnee- oder Eismasse.

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