Common use of Embargobestimmung Clause in Contracts

Embargobestimmung. Es besteht -unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Der Versicherer garantiert, dass der Leistungsumfang, der diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtver- sicherung (AVB PHV 2018) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Ge- samtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) emp- fohlenen (aktuellsten) Versicherungsbedingungen - (bzw.) Stand April 2016- abweicht.

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Embargobestimmung. Es besteht -unbeschadet besteht-unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen- stimmungen-Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- tionen Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehenentgegen- stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Der Versicherer garantiert, dass der LeistungsumfangLeistungsum- fang, der diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Allge- meinen Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtver- sicherung Private Tierhalter-Haftpflicht-versicherung (AVB PHV THV 2018) ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers von den durch den Ge- samtverband Gesamtverband der Versicherungswirtschaft Versi- cherungswirtschaft (GDV) emp- fohlenen empfohlenen (aktuellsten) Versicherungsbedingungen - (bzw-(bzw.) Stand April 2016- abweicht.

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