Common use of Entgelte für Verbraucher Clause in Contracts

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, Dauerauftrag

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-kiel.de, www.psd-kiel.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.psd-rhein-ruhr.de, www.psd-kiel.de, www.psd-muenchen.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten an- geboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksamwirk- sam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.eines

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Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksam- werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart ver- einbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.

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Samples: www.raiba-bidingen.de, www.vr-obm.de, www.volksbank-pur.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)verein- bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (GirovertragGiro- vertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsver-zeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)verein- bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich ausdrück- lich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.aad-fondsdiscount.de, www.fonds-super-markt.de, b2b.dab-bank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbe- dingungen.

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Samples: www.psd-koblenz.de, Dauerauftrag, www.vr-lif-ebn.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni - kationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de, www.sparda-bw.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Überweisungsver- kehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vorgeschla- genen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingBan- king), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werdenwer- den. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung Zah- lung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich aus- drücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden Lastschriftverkehr wer- den dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können kön- nen die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich ausdrück- lich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.fuggerbank.de, www.vbeutin.de, www.vb3.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungsver- zeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens spä- testens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)Kom- munikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.vwfs.de, www.vwfs.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)Kommunikations- weg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.vwfs.de, www.vwfs.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni- kationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.edekabank.de, www.sparda-sw.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Last- schriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (GirovertragGirover- trag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen.Geschäftsbedingungen..

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Samples: www.procreditbank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.santander.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeichnis”. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Hat der Kunde Kun- de mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommu- nikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen Änderun- gen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeich- nis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart vereinbart, (zum Beispiel das Online-Online Banking), ) können die Änderungen Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines des Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet richten sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Überweisungsver- kehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das OnlineOnli- ne-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten angebo- ten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende hinaus- gehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksam- werdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten an- geboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich ausdrück- lich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdiensterah- menvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 6 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.gls.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni- kationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich aus- drücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGe- schäftsbedingungen.

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Samples: www.maerkische-bank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisKonditionenverzeich- nis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online Banking), können die Änderungen Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines des Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet richten sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.dz-privatbank.com

Entgelte für Verbraucher. Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr zur apoBankcard werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen Änderun- gen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen Änderun- gen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.apobank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- Preis­ und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Überweisungsver­ kehr werden dem Kunden spätestens zwei 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank comdirect im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen Än­ derungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines EntgeltsEntgeltes, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenallgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das OnlineOn- line-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen Än- derungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmtan- nimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdiensterah- menvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 6 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.gls.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform Text- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung Geschäftsbe- ziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmtan- nimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (GirovertragZahlungsdiensterahmenvertrag(Giro- vertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenAllgemeinenGeschäfts- bedingungen.

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Samples: at.scalable.capital

Entgelte für Verbraucher. Die Art.-Nr.: 025.16 .Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank onvista bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines EntgeltsEntgeltes, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten Entgel- ten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenallgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Samples: www.onvista-bank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und LeistungsverzeichnisLeis- tungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens spätes- tens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung Geschäfts- beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten angebo- ten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (GirovertragGirover- trag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbe- dingungen.

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Samples: www.apobank.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.santander.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingPSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenGeschäftsbedingungen.

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirk- samwerdens Wirksamwerdens in Textform Text- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)Kommunikations- weg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung Ver- einbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. Nummer 12 Abs. Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungenAllgemei- nen Geschäftsbedingungen.

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Samples: www.procreditbank.de