Common use of Entgelte für Verbraucher Clause in Contracts

Entgelte für Verbraucher. Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verzeichnis. Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kun- den spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- form angeboten. Die Änderungen werden gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase, per Einstellung der Mitteilungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum He- runterladen, zum Ausdruck und/oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf ei- ner dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt. Die von der ebase angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde die- se annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen.

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