Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. (2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Vorvertragliche Informationen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Girocard (Debitkarte) Terms and Conditions
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber Kon- toinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer Nr. 12 Absatz Abs. 5 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer Nr. 12 Absätze Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber Kon- toinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer Nr. 12 Absatz Abs. 5 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher Ver- braucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer Nr. 12 Absätze Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte), Sonderbedingungen Für Die Girocard (Debitkarte)
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer Nr. 12 Absatz Abs. 5 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäftsbedin- gungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer Nr. 12 Absätze Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Entgeltinformation
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Sonderbedingungen
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Wirksam- werdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von KundenKontoinhabern, die keine Verbraucher sind, verbleibt bleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das PSD OnlineBanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kontoinhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksamZustimmung des Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kontoinhaber Änderungen angezeigt hat. Auf diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann Genehmigungswirkung wird ihn die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungenin ihrem Angebot besonders hinweisen.
(3) Werden dem Kontoinhaber Änderungen der Entgelte für Kundenangeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die keine Verbraucher sind: Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.
(4) Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von KundenKontoinhabern, die keine nicht Verbraucher sind, verbleibt bleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze Absatz 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte Entgel- te werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten ange- boten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer Nr. 12 Absatz Abs. 5 der Allgemeinen GeschäftsbedingungenGeschäfts- bedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer Nr. 12 Absätze Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank comdirect geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »Preis- „Preis und Leistungsverzeichnis«“ von comdirect.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei 2 Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank comdirect im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnlineBanking), können kön nen die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber Kon toinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines EntgeltsEntgeltes, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungs diensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer Nr. 12 Absatz 5 der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von KundenKontoinhabern, die keine Verbraucher sind, verbleibt bleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze Ab sätze 2 bis 6 der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Und Produktbezogene Geschäftsbedingungen
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Zah- lungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von KundenKontoinhabern, die keine Verbraucher sind, verbleibt bleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Girocard (Debitkarte) Bedingungen
Entgelte und deren Änderung. (1) Die vom Kontoinhaber gegenüber der Bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem »„Preis- und Leistungsverzeichnis«“ der Bank.
(2) Änderungen der Entgelte für Verbraucher: Änderungen der Entgelte werden dem Kontoinhaber Kon- toinhaber spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kontoinhaber mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das PSD OnlineBankingOnline-Banking), können kön- nen die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen ange- botenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kontoinhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende hin- ausgehende Zahlung des Kontoinhabers gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kontoinhaber Kontoinha- ber nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind: Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlungen von KundenKontoinhabern, die keine Verbraucher sind, verbleibt bleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen