Änderungen der Entgelte für Verbraucher Musterklauseln

Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nr. 12 Abs. 2 bis 6 der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen.
Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustim- mung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Änderungen der Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spä- testens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Änderungen werden gemäß den Regelungen unter Punkt „Kommunikationswege und -sprache“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der European Bank for Financial Services GmbH per Einstellung der Mittei- lungen zum Abruf, d. h. zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und/ oder zur Speicherung in den Online-Postkorb im Online-Banking und/oder per elektronischer Nachrichtenübermittlung (E-Mail) und/oder – sofern gesetzlich zulässig – unter xxx.xxxxx.xxx und/oder auf einer dem Kunden mitgeteilten anderen Website zur Verfügung gestellt. Die von der ebase angebotenen Än- derungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Verein- barung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung eines Verbrauchers gerichtet ist, kann die ebase mit dem Verbraucher nur ausdrücklich treffen.
Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden, der Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der ebase im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vor- geschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden, der Verbraucher ist, Änderungen der Ent- gelte angeboten, kann er die Geschäftsbeziehung vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die ebase in ihrem Angebot besonders hinweisen.
Änderungen der Entgelte für Verbraucher. Änderungen der Entgelte werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Raisin Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Raisin Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Raisin Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen.