Entgelte und deren Änderung. Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Karteninhaber kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Sparkasse/ Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/ Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen. Bei Entgelten und deren Änderung für Karteninhaber, die nicht Verbraucher sind, verbleibt es bei der Regelung in Nummer 17 Absatz 2 AGB Sparkassen.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entgelte und deren Änderung. Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Der Hat der Karteninhaber kann den mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische Postfach) vereinbart, können die Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Karteninhaber diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Karteninhabers gilt als erteiltgerichtet ist, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn kann die Sparkasse/ Sparkasse/Landesbank bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Werden mit dem Karteninhaber Änderungen der Entgelte angeboten, kann er nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Vertrag vor dem Wirksamwerden der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigenZahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 17 Abs. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse/ Landesbank beim Angebot der Änderungen besonders hinweisen6 AGB- Sparkassen. Bei Entgelten und deren Änderung für Karteninhaber, die nicht Verbraucher sind, verbleibt es bei der Regelung in Nummer 17 Absatz 2 AGB Sparkassen.
Appears in 4 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen