Entgelte und deren Änderung. (1) Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.
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Entgelte und deren Änderung. (1) 1.2.1 Entgelte für Verbraucher Verbraucher5 Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“Konditionenverzeichnis”. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbartvereinbart (zum Beispiel das Online Banking), können die Änderungen Än- derungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach den Nr. 12 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BankGeschäftsbedingungen.
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Entgelte und deren Änderung. (1) Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- Preis und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni kationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung eines EntgeltsEntgeltes, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende hin ausgehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Kunden nur ausdrücklich treffen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 12 Absatz 5 der Bankallgemeinen Geschäftsbedingungen.
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