Erfüllungsort, Gefahrübergang Musterklauseln

Erfüllungsort, Gefahrübergang. 7.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist die von uns in der Bestellung genannte Empfangsstelle, bei geschuldeter Montage der ver- einbarte Montageort.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. 1. Erfüllungsort ist der von uns angegebene Bestimmungsort.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. 4.1 Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den bestellungsgemäss zu liefern ist.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. 10.1. Erfüllungsort für alle VERTRAGSLEISTUNGEN ist der Ort desjenigen der Betriebe des AG, für den die VERTRAGSLEIS- TUNGEN bestimmt sind. Mangels einer solchen Bestimmung ist Leistungsort Wolfsburg, Berliner Ring 2. Stellt der AN dem AG Software zum Download zur Verfügung, so ist seine Leistungspflicht erst mit erfolgreichem Download erfüllt.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. 14.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der Ort desjenigen unserer Betriebe, für den die Vertrags- leistungen bestimmt sind. Stellt der AN der TRA- TON/MAN Software zum Download zur Verfügung, so ist seine Leistungspflicht erst mit erfolgreichem Download er- füllt.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. Erfüllungsort für alle VERTRAGSLEISTUNGEN ist der Ort desjenigen der Betriebe des AG, für den die VERTRAGSLEIS- TUNGEN bestimmt sind. Mangels einer solchen Bestimmung ist Leistungsort Wolfsburg, Berliner Ring 2, Deutschland. Stellt der AN Software zum Download zur Verfügung, so ist seine Leistungspflicht erst mit erfolgreichem Download erfüllt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der LIEFERGEGENSTÄNDE geht erst mit Übergabe bzw. mit Abnahme an dem von dem AG genannten jeweiligen Bestimmungsort über; bei Teilliefe- rungen oder -leistungen erst dann, wenn die VERTRAGSLEISTUNG vollständig erbracht ist.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. Soweit sich aus der Art der Leistung nichts an- deres ergibt, wird die Leistung am Ort der aus- führenden Stelle des Auftragnehmers erfüllt und ist dort vom Besteller abzunehmen. Für den Übergang der Gefahr gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Mayen. Ist in der Bestellung jedoch ein Betreiber oder eine Baustelle genannt, so ist diese Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen, soweit die Bestellung nichts anderes besagt.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist als Erfüllungsort das Lager von GLS vereinbart. Wird das Produkt auf Wunsch des Kunden diesem zugeschickt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Produkts mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Erfüllungsort, Gefahrübergang. Der Lieferant hat die Ware an die von GLS bestimmte Empfangsstelle zu lie- fern und dort zur Übergabe anzubieten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht erst in dem Zeitpunkt auf GLS über, in dem der Lieferant die Übergabe der Ware an dieser Empfangsstelle ordnungsgemäß anbietet.