Erfüllungsgehilfen. Die Zahlstelle handelt in ihrer Eigenschaft ausschließlich als Erfül- lungsgehilfe der Emittentin und steht in dieser Eigenschaft nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Samples: Endgültige Angebotsbedingungen, Basisprospekt
Erfüllungsgehilfen. Die Zahlstelle handelt in ihrer Eigenschaft ausschließlich als Erfül- lungsgehilfe der Emittentin und steht in dieser Eigenschaft nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches befreit.
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Samples: Wertpapierprospekt
Erfüllungsgehilfen. Die Zahlstelle handelt in ihrer Eigenschaft ausschließlich als Erfül- lungsgehilfe der Emittentin und steht in dieser Eigenschaft nicht in einem Auftrags- Auftrags-, Beratungs- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern, die Vereinbarungen zwischen der Zahl- stelle einerseits und der Emittentin andererseits entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten der Anleihegläubiger. Sie Die Zahlstelle ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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Samples: Wertpapierprospekt