Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft der Sitz des Hotels, wobei das Hotel überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. 4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Xxxx es eingebracht werden. 5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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Samples: Beherbergungsvertrag, Beherbergungsvertrag
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. insb IPRG und EVÜ) sowie UN-UN- Kaufrecht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft Unternehmergeschäft der Sitz des Hotels, wobei das Hotel überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Xxxx es Gastes eingebracht werden.
5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. 17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
2. 17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-UN- Kaufrecht.
3. 17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft Unternehmergeschäft der Sitz des HotelsBeherbergers, wobei das Hotel der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
4. 17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort Aufenthalts- ort oder am Beschäftigungsort des Xxxx es Verbrauchers eingebracht werden.
5. 17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. 17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
2. 17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
3. 17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft Unternehmergeschäft der Sitz des HotelsBeherbergers, wobei das Hotel der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
4. 17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Xxxx es Verbrauchers eingebracht werden.
5. 17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Erfüllungsort 20.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb Bewirtungsbetrieb gelegen ist.
2. 20.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. insbesondere IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
3. 20.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft Unternehmergeschäft der Sitz des HotelsGastwirtes, wobei das Hotel überdies der Gastwirt überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich anderen örtlich und sachlich zuständigem zuständigen Gericht geltend zu machen.
4. 20.4 Wurde der Beherbergungsvertrag Bewirtungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort Beschäftigungsort des Xxxx es Verbrauchers eingebracht werden.
5. 20.5 Wurde der Beherbergungsvertrag Bewirtungsvertrag mit einem XxxxVertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für für den Wohnsitz des Verbrauchers für für Klagen gegen den Verbraucher örtlich örtlich und sachlich zuständige zuständige Gericht ausschließlich zuständigzuständig.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl. 1. Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. insb IPRG und EVÜ) sowie UN-KaufrechtUN‐Kaufrecht.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmer Geschäft Unternehmergeschäft der Sitz des HotelsMASs, wobei das Hotel MAS überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlich und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
4. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw. bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Xxxx es Gastes eingebracht werden.
5. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Xxxx, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
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Samples: Beherbergungsvertrag