Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Musterklauseln

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 30.1 Für die Rechtsbeziehung zwischen Spediteur und Auftraggeber gilt deutsches Recht.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des nationalen Verweisungsrechts.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 15.1 Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragge- bers.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 14.1 Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. (1) Es gilt österreichisches materielles Recht, Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen, Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bezau.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand a) Auf die gegenständliche Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechtes zur Anwendung.
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. Zahlbar und klagbar in Wien (Gerichtsstand Wien).
Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand. 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCI- TRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.