Honoraranspruch. (1) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages (z.B. wegen Rücktritt oder Kündigung), so gebührt dem Auftragnehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt (Honorar), wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Auftraggebers liegen, ein bloßes Mitverschulden des Auftragnehmers bleibt diesbezüglich außer Ansatz, daran gehindert worden ist; der Auftragnehmer braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
Honoraranspruch. Das Einstellen von Mitarbeiterprofilen durch den Nutzer ist kostenlos. Der Honoraranspruch der AVAX entsteht erst beim Zustandekommen eines Einsatzes bei Entleiher über dessen gesamte Laufzeit. Der Nutzer stellt der AVAX unverzüglich alle notwendigen Informationen zur Ermittlung des Honoraranspruches zur Verfügung. Der Honoraranspruch entsteht in jedem Falle des Mitwirkens oder der Mitursächlichkeit der AVAX an der Arbeitnehmerüberlassung.
Honoraranspruch. 9 . 1 . Der Entgeltanspruch des Notars r ichtet sich nach den entsprechenden Vorschriften des Notariatstarifgesetzes, Rechtsanwaltstarifgesetzes und Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches oder einer Vereinbarung.
Honoraranspruch. 11.1 Der GBH hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs- /Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
Honoraranspruch. 9.1. Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Wir haben neben unserer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen.
Honoraranspruch a) Die IC hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines laut Vertrag definierten Xxxxxxxx durch den Kunden, welches – so nicht anders vertraglich geregelt – sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar ist. Üblich ist bei Förderungen die Angabe eines (Förder-)Barwerts. Ist im Fördervertrag der Förderstelle kein Barwert ausgewiesen bzw. kein Barwert in der Förderlinie vorgesehen, so gelten die im Fördervertrag zugesagten Zuschüsse, Boni und sonstige nicht rückzahlbare Fördermittel als Barwert. Für die Forschungsprämie gilt als Barwert die Höhe der Forschungsprämie bzw. die damit verbundene Steuergutschrift.
Honoraranspruch. (1) Die Oswald Consulting hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
Honoraranspruch. (1) Unterbleibt die Ausführung des Auft rages (z.B. wegen Kündigung), so gebührt dem Berufsberechtigten gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände, deren Ursache auf Seiten des Bestellers liegen, daran verhindert worden ist (§ 1168 ABGB); der Berufsberechtigte braucht sich in diesem Fall nicht anrechnen zu lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner und seiner Mitarbeiter Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
Honoraranspruch. (1) Die Display Consulting Group hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Beratungsleistungen Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber.
Honoraranspruch. Soweit mit dem Kunden nicht eine besondere Honorarvereinbarung getroffen worden ist, berechnet sich der Honoraranspruch von FBTQ nach effektivem Zeitaufwand gemäss den branchenüblichen Ansätzen.