Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen Musterklauseln

Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen. 10 Lieferung von Programmen 1. Softfolio liefert Programme, die auf Wunsch des Kunden durch Softfolio modifiziert oder erstellt wurden, in dem jeweils vereinbarten Format (Objektcode oder Quellcode). Soweit kein Format vereinbart ist, liefert Softfolio im Objektcode. Eine Benutzerdokumentation zu diesen Programmen wird nur geliefert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 2. Standardbausteine, die Softfolio in die Programme einbringt, liefert Softfolio als Objektprogramme ohne systemtechnische Dokumentation. 1. Der Kunde wird die Leistungen von Softfolio überprüfen. Die Prüffrist beträgt zwei (2) Wochen. Bei Vertragsgemäßheit wird der Kunde nach Ablauf der Prüffrist die Abnahme erklären. Die Leistungen gelten als abgenommen, sobald deren Nutzbarkeit nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer einer Frist von zwei (2) weiteren Wochen nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist. Softfolio ist bereit, den Kunden bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen. Der Kunde kann und soll Testfälle dafür unter Einhaltung einer Frist von einer (1) Woche stellen. 2. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils für sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmeprüfung für die letzte Teillieferung überprüft.
Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen. 30 Gegenstand der Bedingungen 1. Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist die Erbringung von Werkleistungen. 2. Die Regeln in Kapitel E gelten ergänzend zu den Regeln in Kapitel A und soweit diese den Regeln in Kapiteln A widersprechen, vorrangig vor den Regeln in Kapitel A. 1. Die Erbringung von Werkleistungen setzt voraus, dass der Auftraggeber seine Anforderungen konkret und eindeutig beschrieben hat und diese Gegenstand des Vertrages sind. 2. Soweit compacer mit der Erbringung konzeptioneller Leistungen (z.B. Erstellung von Pflichtenheften, funktionellen Fachkonzepten etc.) beauftragt ist, wird compacer diese in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erarbeiten. Nach Fertigstellung übergibt compacer dem Auftraggeber das Ergebnis zur Prüfung. Der Auftraggeber prüft das Dokument in vereinbarter Frist eingehend, insbesondere ob seine Vorgaben und Bedürfnisse vollständig berücksichtigt und umgesetzt sind. Der Auftraggeber wird Unzulänglichkeiten, Fehler und Unvollständigkeiten unverzüglich schriftlich mitteilen und compacer Gelegenheit zur Ergänzung geben. Sind die Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt, erklärt der Auftraggeber schriftlich die Freigabe. Der Inhalt des freigegebenen Ergebnisses ist für die weitere Leistungserbringung verbindlich. Spätere Anforderungen des Auftraggebers werden nur Leistungsbestandteil, wenn dies von den Vertragspartnern schriftlich nach Maßgabe von Kapitel A § 5 vereinbart wurde.
Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen. Für die Erbringung von Werkleistungen, für die der Auftragnehmer ver- traglich die Ergebnis- bzw. Erfolgsverantwortung übernommen hat, z.B. Erstellung eines Anlagenkonzepts, Umsetzung vordefinierter Software- entwicklungen, Durchführung von MES-Einführungsprojekten, gelten er- gänzend zu Teil A. dieser AGB Leistungen die folgenden Ergänzenden Bedingungen für die Erbringung von Werkleistungen in Teil B. Bei inhalt- lichen Widersprüchen haben die spezielleren Regelungen in Teil B. Vor- rang vor den allgemeineren Regelungen in Teil A. 1. Maßgeblich für den Umfang und die Qualität der Leistungen sind aus- schließlich der Einzelvertrag und die vom Auftragnehmer als verbind- lich bestätigten Unterlagen. Weitere Vorgaben des Kunden müssen 1. Der voraussichtliche inhaltliche und zeitliche Ablauf des Projekts, die einzelnen Projektphasen und Meilensteine sowie die Höhe der Ver- gütung und ihre Fälligkeit werden in einem Projektplan festgehalten. 2. Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht im Projekt- plan als verbindlich bezeichnet werden. Verbindliche Meilensteinter- mine sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Termine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auf- tragnehmer auf erforderliche Entscheidungen oder Mitwirkungsleis- tungen des Kunden wartet oder unverschuldet – z.B. durch Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, höhere Gewalt oder sonstige un- vorhergesehene Ereignisse – an der Vertragserfüllung gehindert ist, und um eine angemessene Wiederanlaufzeit nach Behebung der Be- hinderung. Bei Erreichen eines Meilensteins wird der Kunde den Leis- tungsstand auf entsprechendes Verlangen des Auftragnehmers je- weils überprüfen und abnehmen. 1. Die Vertragspartner benennen im Einzelvertrag als zentralen An- sprechpartner einen Projektleiter (sowie einen Stellvertreter), der für die Vertragsdurchführung verantwortlich ist. Die Vertragspartner wer- den die Projektleiter und ihre Stellvertreter nur aus wichtigem Grund auswechseln und sich hierüber unverzüglich gegenseitig informieren, 2. Der Projektleiter und sein Stellvertreter sind berechtigt, alle projekt- relevanten Entscheidungen zu treffen und Willenserklärungen abzu- geben, insbesondere Mängel zu rügen und Abnahmen zu erklären. Das Aufgabengebiet des Projektleiters des Kunden umfasst auch die Einbeziehung und Koordination aller an der Erbringung der Leistun- gen beteiligten Fachabteilungen und Mitarbeiter des Kunden sowie vom Kunden beauftragter externer Dienstle...

Related to Ergänzende Bedingungen für Werkleistungen

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Geltung der Bedingungen 1.1 Die Leistungen des Lagerhalters werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen erbracht. Diese gelten somit auch für alle künftigen Lagerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern des Lagerhalters vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Gleiches gilt für Weisungen des Einlagerers.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen a) Allgemeine Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-DSS“) gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen DKV Supply Solutions GmbH, Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („DSS“) und dem DSS Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung gelten diese AGB-DSS bis zur vollständigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung fort. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nicht verbindlich, auch wenn DSS den Vertrag durchführt, ohne solchen ausdrücklich zu widersprechen. b) Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen Für spezielle Lieferungen und Leistungen und/oder Legitimationsobjekte (nachstehend auch „spezielle Leistungen“) kann DSS besondere Bedingungen (nachstehend „besondere Bedingungen“) erlassen. Grundsätzlich können besondere Bedingungen für spezielle Leistungen auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx eingesehen werden und gelten dann jeweils aktuell. Die besonderen Bedingungen werden spätestens mit der Inanspruchnahme der speziellen Leistungen Vertragsbestandteil. Besondere Bedingungen für spezielle Leistungen gehen diesen AGB-DSS vor, auch wenn diese von diesen AGB-DSS abweichende oder hierzu im Widerspruch stehende Regelungen enthalten. Sie können von DSS nach den für die Änderungen der AGB-DSS geltenden Bestimmungen (lit. c) in Kraft gesetzt oder geändert werden. Auf Anforderung des Kunden stellt DSS die besonderen Bedingungen dem Kunden in Papierform zur Verfügung. c) Änderungen DSS ist berechtigt, diese AGB-DSS mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. DSS wird den Kunden hierüber schriftlich unterrichten, ohne dass die geänderten Bedingungen insgesamt mitgeteilt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die Tatsache der Änderung auch in elektronischer Form. Die jeweils aktuellen AGB-DSS sind auf der Internetseite xxx.XXX-Xxxxxx-Xxxxxxxxx.xxx frei zugänglich abrufbar. Sollte dieser Abruf nicht möglich sein, wird DSS dem Kunden die AGB-DSS unentgeltlich auf Anforderung elektronisch (z.B. Email) oder in Papierform (z.B. per Post) zusenden. Sofern der Kunde dem nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung. DSS wird in den jeweiligen Änderungsmitteilungen auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.

  • Sonderbedingungen In Ergänzung zu den folgenden Sonderbedingungen gelten die Bedingungen für UnionDepots der Union Investment Service Bank AG (nachfolgend „USB“) in der jeweils gültigen Fassung, soweit sie diesen Sonderbedingungen nicht widersprechen.