Ergänzende Geschäftsbedingungen für ITK-Services. Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer III. gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A für solche Verträge, deren Hauptgegenstand die Be- reitstellung von ITK-Services (Informations- und Telekommunikationsser- vices und hiermit zusammenhängende Dienstleistungen) des Auftragneh- mers für den Auftraggeber ist, sowie immer dann, wenn in einen sonstigen Vertrag die Regelungen dieser Ziffer B. III. durch entsprechende Bezug- nahme ausdrücklich einbezogen werden:
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Ergänzende Geschäftsbedingungen für ITK-Services. Die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer III. gelten ergänzend zu den Regelungen in Teil A für solche Verträge, deren Hauptgegenstand die Be- reitstellung Bereitstellung von ITK-Services (Informations- und Telekommunikationsser- vices Telekommunikations- services und hiermit zusammenhängende Dienstleistungen) des Auftragneh- mers Auf- tragnehmers für den Auftraggeber ist, sowie immer dann, wenn in einen sonstigen Vertrag die Regelungen dieser Ziffer B. III. durch entsprechende Bezug- nahme entspre- chende Bezugnahme ausdrücklich einbezogen werden:
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