Common use of Ergänzende Regelungen Clause in Contracts

Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson. (2) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem Nutzer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung durch den Nutzer. (3) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Stromkreise, ist zu unterlassen. (4) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien). (5) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen der Administration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden auf ihre besondere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen werden In- halte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden ausschließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführt. (6) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches Herunterfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung". Hierdurch soll der Energieverbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik optimiert werden.

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Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson. (2) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich erforderlich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem angemeldetem Nutzer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung durch den Nutzer. (3) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsseStromanschlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Stromkreise, ist zu unterlassen. (4) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien). (5) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen der Administration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen pädagogischen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden auf ihre besondere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen werden In- halte Inhalte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden ausschließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführt. (6) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches Herunterfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses Magistratsbeschlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung". Hierdurch soll der Energieverbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik Kommunikationstechnik optimiert werden.

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Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung Ein- richtung sowie den Benutzerkennungen ist d. sind die IT-Beauftragte Beauftragten der SchuleSchule am Mainbogen; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson. (2) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich erforderlich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem angemeldetem Nutzer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung Be- stätigung durch den Nutzer. (3) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen benöti- gen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsseStromanschlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Aus- Stromkreise, ist zu unterlassen.. Nutzungsvereinbarung Schule-Nutzer Version 2.0 (4) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig un- abhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten WechselmedienWech- selmedien). (5) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen Mitarbeiter der Administration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen päda- gogischen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden Mitarbeiter wur- den auf ihre besondere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen Mitarbeiter werden In- halte Inhalte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt Ab- schnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden wer- den ausschließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführtdurchge- führt. (6) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches automati- sches Herunterfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses Ma- gistratsbeschlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter StadtverwaltungStadtverwal- tung". Hierdurch soll der Energieverbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik Kommunikationstechnik optimiert werden.

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Ergänzende Regelungen. (1) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson. (2) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem Nutzer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung durch den Nutzer. (3) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Stromkreise, ist zu unterlassen. (4) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien). (5) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen der Administration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden auf ihre besondere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen werden In- halte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden ausschließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführt.. Nutzungsvereinbarung Schule-Nutzer Version 2.0 (6) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches Herunterfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung". Hierdurch soll der Energieverbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik optimiert werden.

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Ergänzende Regelungen. (153) Ansprechpartner für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der EDV-Einrichtung sowie so- wie den Benutzerkennungen ist d. IT-Beauftragte der Schule; Schülerinnen und Xxxxxxx wenden sich an die Lehrkraft oder zuständige Aufsichtsperson. (254) Für die Fernwartung und den direkten Anwendersupport am Endgerät kann es er- forderlich erforder- lich sein, dass sich ein Administrator auf das Gerät aufschaltet. Dabei ist der Bildschirminhalt Bildschir- minhalt für den Administrator sichtbar. Die Aufschaltung erfolgt bei ange- meldetem Nutzer angemeldetem Nut- zer erst nach Ankündigung und nach aktiver Bestätigung durch den Nutzer. (355) Um eine effektive Administration und Fernwartung zu gewährleisten, benötigen die Rechner eine Dauerstromversorgung. Der Anschluss an abschaltbare Stroman- schlüsseStromanschlüsse, wie z. B. schaltbare Steckdosenleisten oder Not-Aus-Stromkreise, ist zu unterlassen. (456) Vom Virenschutzprogramm als schädlich erkannte Dateien werden ohne Rückfrage durch das Programm gelöscht – dies gilt uneingeschränkt und unabhängig davon, wo sich diese befinden (z. B. auch auf mitgebrachten Wechselmedien). (557) Es wird darauf hingewiesen, dass aus technischen Gründen Mitarbeiter/innen der Administration Admi- nistration mit Administrationsrechten grundsätzlich Zugriff auf im pädagogi- schen pädagogischen Netz und den Geräten abgelegte Daten haben. Die Mitarbeiter/innen wurden auf ihre besondere beson- dere Verantwortlichkeit verpflichtet. Die Mitarbeiter/innen werden In- halte Inhalte von Dateien nur einsehen und ggf. löschen, wenn vermutet werden kann, dass von ihnen eine Gefahr für den IT-Betrieb ausgeht (z. B. Viren oder sonstige Schadprogramme). Auswertungen von Nutzungsprotokollen (s. Abschnitt B(26)) werden grundsätzlich ohne Einsichtnahme weitergeleitetwei- tergeleitet. Um die Einhaltung der vereinbarten Speicherkontingente zu überprüfen, werden ausschließlich aus- schließlich summarische Auswertungen der Dateigrößen durchgeführt. (658) Die Umsetzung von Maßnahmen zur Green-IT (Energiesparmodi, automatisches Herunterfahren Herun- terfahren zu bestimmten Zeiten) erfolgen nach Maßgabe des Magistratsbe- schlusses Magistratsbeschlusses M80/2013 – "Green IT für die Frankfurter Stadtverwaltung". Hierdurch soll der Energieverbrauch Energie- verbrauch beim Einsatz von Informations- und Kommunikations- technik Kommunikationstechnik optimiert werden.

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