Ergänzende Regelungen. 1. Die Vertragspartner tragen gemeinsam Verantwortung für die gemäß Abs. 1 vereinbarten Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 2. 2. Die Krankenkassen werden die Versicherten und die KVT die Vertragsärzte über die Zielsetzung der vorliegenden Vereinbarung in Kenntnis setzen. 3. Die Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen der KBV im Hinblick auf den von ihr erstellten Medikationskatalog sind von den Vertragspartnern dieser Vereinbarung und der Prüfungsstelle zu beachten.
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Samples: Arzneimittelvereinbarung, Arzneimittelvereinbarung, Arzneimittelvereinbarung
Ergänzende Regelungen. 1. Die Vertragspartner tragen gemeinsam Verantwortung für die gemäß Abs. 1 vereinbarten vereinbar- ten Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 2.
2. Die Krankenkassen werden die Versicherten und die KVT die Vertragsärzte über die Zielsetzung der vorliegenden Vereinbarung in Kenntnis setzen.
3. Die Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen der KBV im Hinblick auf den von ihr erstellten Medikationskatalog sind von den Vertragspartnern dieser Vereinbarung und der Prüfungsstelle zu beachten.
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Ergänzende Regelungen. 1. Die Vertragspartner tragen gemeinsam Verantwortung für die gemäß Abs. 1 vereinbarten Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen gemäß Abs. 2.
2. Die Krankenkassen werden die Versicherten und die KVT die Vertragsärzte über die Zielsetzung der vorliegenden Vereinbarung in Kenntnis setzen.
3. Die Vertragspartner sind sich darin einig, sich ändernde Arzneimittelmarktsituationen unterjährig zu beobachten und die Zielgestaltung und ggf. -werte bei Bedarf auch unterjährig anzupassen.
4. Die Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen der KBV im Hinblick auf den von ihr erstellten Medikationskatalog sind von den Vertragspartnern dieser Vereinbarung und der Prüfungsstelle zu beachten.
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Samples: Arzneimittelvereinbarung