Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen zugehen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 10. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form (z. B. E-Mail oder Brief) zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere unsere Leistungspflicht anerkennenaner- kennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen fol- gende Unterlagen zugehen: – • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – • Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig Invaliditätsgrads not- wendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln Verhal- tensregeln nach Ziffer 106. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhewir. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwer- den nicht übernommen.
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Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente einer Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen Unterlagen zugehen: – • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung Unfallfolgen und Unfallrente • bei einer Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung Bemessung des Invaliditätsgrades Invaliditätsgrads notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 10§ 6. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höheim Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung Invaliditäts- leistung, Helvetia TopCare und der Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen zugehen: – • Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – • Bei Invaliditäts-Kapitalleistung Invaliditätsleistung, TopCare und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung Bemessung des Invaliditätsgrades Invaliditätsgrads notwendig ist. Bitte Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 107. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen dem Versicherungs- nehmer zur Begründung des Leistungsanspruchs Leistungsanspruches entstehen, übernehmen wir werden in voller HöheHöhe vom Versicherer übernommen. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Komfortschutz
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht unsere Leis- tungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung Invaliditätsleistung und der Unfallrente Un- fallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen zugehenUnterlagen zu- gehen: – ▪ Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- gen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung Unfallfolgen, ▪ bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit so- weit dies für die Bemes- sung Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig not- wendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 107. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhewir. Sonstige Kosten übernehmen (z.B. Reisekosten, Verdienstausfall) über- nehmen wir nicht.
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Samples: Unfallversicherung
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen Unter- lagen zugehen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- genUnfall- folgen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemes- sung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 10. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe. Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
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Samples: Unfallversicherung
Erklärung über die Leistungspflicht. Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Text- form zu erklären, ob und in welchem Umfang wir un- sere Leistungspflicht anerkennen. Bei der Invalidi- täts-Kapitalleistung und der Unfallrente Abweichend hier- von beträgt die Frist bei Invaliditätsleistung und Un- fallrente drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterla- gen Unterlagen zugehen: – Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfol- genUnfallfolgen. – Bei Invaliditäts-Kapitalleistung Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des HeilverfahrensHeilverfah- rens, soweit dies für die Bemes- sung Bemessung des Invaliditätsgrades Invalidi- tätsgrads notwendig ist. Beachten Sie Beachte dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 10Zif- fer 7. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen Dir zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir in voller Höhe. Sonstige Kosten übernehmen wir nichtwir.
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