Common use of Erläuterungen Clause in Contracts

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und orale Implantate nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzen.1. Als Kosten für a) Zahnbehandlungen umfassen die plastische Füllungen gelten Gebühren für zahnärztliche Aufwendungen für Kunststoff-, Komposit- und dentin-adhäsive Füllungen. b) Wurzelbehandlung gelten Gebühren für Aufbereitung und Versorgung der Wurzelka- näle und des Zahnes sowie Wurzelspitzenresektionen. Ferner zählen zu den Kosten für allgemei- ne Wurzelbehandlung auch in diesem Rahmen erforder- liche – Röntgenaufnahmen (außer Erstellen von Heil- auch Computertomographien und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädiedigitale Volumentomogra- phie), prophylaktische– Lokalanästhesien, konservierende – Kontrollen und Nachbehandlungen nach chirurgischem Eingriff, – photodynamische Therapien, – elektronische Wurzellängenmessungen, – elektrophysikalisch chemische Spülungen der Wurzelkanäle, – thermisch erwärmte Wurzelkanalfüllungsmaterialien sowie – der Einsatz von OP-Mikroskopen und Laser. c) Parodontosebehandlung (außer bei Versorgung mit Kronen Behandlung von Parodontitis) gelten Gebühren für parodon- talchirurgische und Inlaysregenerative Maßnahmen zur Wiederherstellung des Aufbaus und der Funktion des Zahnhalteapparates. Ferner zählen zu den Kosten für Parodontosebehandlung auch in diesem Rahmen erforderliche – Schleimhauttransplantationen, – Röntgenaufnahmen (auch Computertomographien und digitale Volumentomogra- phie), chirurgische – Lokalanästhesien, – Kontrollen und bei Erkrankung Nachbehandlungen nach parodontalchirurgischem Eingriff, – photodynamische Therapien, – Speicheltests zur Keimbestimmung sowie – die VECTOR-Methode und – der Mundschleimhaut Einsatz von OP-Mikroskopen und des Parodontiums erforderliche Laser. d) Aufbissbehelfe und Schienen gelten Gebühren für zahnärztliche Leistungen Aufwendungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (einschl. Paro- dontoseschienenz. B. Knirscherschienen) ein- schließlich der damit verbundenen Vor- und Nachbehandlungen sowie Material- und Laborkosten, sofern diese Maßnahmen nicht im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung erbracht werden. b) Zahnersatz umfasst die 2. Als Kosten für Heil- Zahnprophylaxe / PZR und Kostenplä- neFissurenversiegelung gelten Gebühren für Auf- wendungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Dazu zählen – die Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Abformungsmaßnahmen Mund- und prothetischeKieferkrankheiten, bei – die Beurteilung der Eingliederung Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes, – die Kontrolle des Übungserfolges, – die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne, – die Beseitigung von Aufbissbehelfen harten und -schienen erfor- derliche weichen Zahnbelägen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, auch mittels VECTOR-Methode, – die mikroinvasive Kariesinfiltration, – das Entfernen des Biofilms, – die Oberflächenpolitur sowie die Behandlung, Fluoridierung und Versiegelung von überempfindlichen Zahnflächen. 3. Als Kosten für Zahnersatz gelten Gebühren für – prothetische zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) Voll- und Teilprothesen), Brücken, Stiftzähne, unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –Kronen und Inlays (auch als vollkeramische Versorgung, z. B. mit Erstellung im CEREC-Verfahren), – Onlays, Overlays, – Veneers, Lumineers, – Verblendungen (z. B. Keramik- und Kunststoffverblendungen), – die Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne ) sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die . Ferner zählen zu den Kosten für Zahnersatz die damit zusammenhängenden Gebühren für – Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, – Lokalanästhesien (außer Narkosen), – Abformungsmaßnahmen sowie – Röntgenleistungen (auch Computertomographien und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die digitale Volumentomographie). Als Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale orale Implantate umfassen die Kosten gelten Gebühren für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, Implan- tatkörper und implantatgetragenen Zahnersatz (Suprakonstruktion) einschließlich Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind Ferner zählen zu den Kosten für orale Implantate die damit zusammenhängenden Gebüh- ren für – Heil- und Kostenpläne, – Lokalanästhesien (außer Narkosen), – Abformungsmaßnahmen sowie – Röntgenleistungen (auch Computertomographien und digitale Volumentomographie). Als Kosten für augmentative Behandlungen (gelten Gebühren für Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem KnochenmaterialKnochenmaterial einschließlich Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. Ferner zählen zu den Kosten für augmentative Behandlung die damit zusammenhängen- den Gebühren für – Lokalanästhesien (außer Narkosen) sowie – Röntgenleistungen (auch Computertomographien und digitale Volumentomographie). Die Kosten für eine augmentative Behandlung werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Versorgung der vorgenannten oralen Implantate erstattet. 4. Als Kosten für Funktionsdiagnostik gelten Gebühren für funktionsanalytische und funkti- onstherapeutische Maßnahmen einschließlich der Material- und Laborkosten des erforder- lichen Zahnmodells, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz, oralen Implantaten oder Aufbissbehelfen und Schienen erfolgen. 5. Als Kosten für besondere schmerz- und angstlindernde Maßnahmen gelten Gebühren für Aufwendungen zur Schmerzausschaltung und Linderung der Angstzustände, die im unmit- telbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer tariflichen Leistung nach die- sem Tarif entstehen. Dazu zählen – Xxxxxx-Xxxxxxxxx, – Vollnarkose, – Lachgas-Sedierung, – Akupunktur sowie – Hypnose.

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Samples: Versicherungsvertrag

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen1. Kosten für Wurzelkanalbehandlung sind zahnärztliche Aufwendungen für die Aufbereitung und Versorgung der Wurzelkanäle und des Zahnes, ZahnersatzWurzelspitzenre- sektionen sowie die in diesem Rahmen erforderlichen Röntgenaufnahmen (außer Computertomographien), Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik Lokalanästhesien sowie Kontrolle und orale Implantate Nachbehand- lung nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzenchirurgischem Eingriff. a) Zahnbehandlungen umfassen die 2. Kosten für allgemei- ne Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversie- gelung sind Aufwendungen zur Verhütung von Zahner- krankungen. Dazu zählen die Erstellung eines Mund- hygienestatus sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, die Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes, die Kontrolle des Übungserfolges, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne, die Beseitigung von harten und weichen Zahnbelägen einschließlich Rei- nigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur sowie die Behandlung, Fluoridierung und Versiegelung von überempfindlichen Zahnflächen. 3. Kosten für Zahnersatz sind die Gebühren für Heil- und Kostenpläne, Lokalanästhesien (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädieNarkosen), prophylaktischeAbformungsmaßnahmen, konservierende Röntgenleistungen (außer bei Versorgung mit Kronen Computertomographien) und prothetische zahnärzt- liche Leistungen, Brücken, Kronen, Inlays), chirurgische und bei Erkrankung Onlays, Stiftzähne, Wiederherstellung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen Funktion von Zahn- ersatz (einschl. Paro- dontoseschienenReparaturen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die 4. Kosten für Heil- Funktionsdiagnostik sind die Gebühren für funktionsanalytische und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei funktionstherapeutische Maß- nahmen einschließlich der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und LaborkostenLaborkosten des erforderlichen Zahnmodells, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz oder oralen Implantaten er- folgen. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial).

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionsdiagnostik, orale Implantate und augmentative Behandlungen nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenHöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschieneneinschließlich Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind . f) Augmentative Behandlungen umfassen die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial)Knochenmaterial einschließlich Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionsdiagnostik, orale Implantate und augmentative Behandlungen nach der GOZ und GOÄ, einschließlich der Vereinbarungen nach § 2 GOÄ bis zu den dort festgelegten Regelhöchstsätzenund § 2 GOZ (siehe Anhang)*. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschieneneinschließlich Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind La- borkosten. f) Augmentative Behandlungen umfassen die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial)Kno- chenmaterial einschließlich Nachbehandlung nach chirur- gischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen1. Kosten für Wurzelkanalbehandlung sind zahnärztliche Aufwendungen für die Aufbereitung und Versorgung der Wurzelkanäle und des Zahnes, ZahnersatzWurzelspitzenresektionen sowie die in diesem Rahmen erforderlichen Röntgenaufnahmen (außer Computertomographien), KieferorthopädieLokalanästhesien sowie Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff. Kosten für Parodontosebehandlung sind zahnärztliche Aufwendungen für parodontalchirur- gische und regenerative Maßnahmen zur Wiederherstellung des Aufbaus und der Funktion des Zahnhalteapparates sowie die in diesem Rahmen erforderlichen Röntgenaufnahmen (außer Computertomographien), Funktionsdiagnostik Lokalanästhesien sowie Kontrolle und orale Implantate Nachbehandlung nach parodontalchirurgischem Eingriff. Kosten für dentin-adhäsive Füllungen sind zahnärztliche Aufwendungen für Maßnahmen zum Ersatz der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenZahnhartsubstanz unter Verwendung von Komposit als Füllmaterial in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik. a) Zahnbehandlungen umfassen die 2. Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversiegelung sind Aufwendungen zur Ver- hütung von Heil- Zahnerkrankungen. Dazu zählen die Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie)Kieferkrankheiten, prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung die Beurtei- lung der Mundschleimhaut Mundhygiene und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) Zahnfleischzustandes, die Kontrolle des Übungserfolges, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne, die Beseitigung von harten und wei- chen Zahnbelägen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur sowie Material- die Behandlung, Fluoridierung und LaborkostenVersiegelung von überempfindlichen Zahnflächen. b) 3. Kosten für Zahnersatz umfasst sind die Kosten Gebühren für Heil- und Kostenplä- neKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen Lokalanästhesien (außer Parodontose- schienenNarkosen), Abformungsmaßnahmen, Röntgenleistungen (außer Computertomogra- phien) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –und prothetische zahnärztliche Leistungen, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays, Stift- zähne, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne ) sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst . Kosten für orale Implantate sind die Kosten Gebühren für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneLokalanästhesien (außer Narkosen), Röntgenleistungen (außer Computertomographien), implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz Zahnersatz, Kontrolle und Nachbehand- lung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen sind die Gebühren für Lokalanästhesien (außer Narkosen), Röntgenleistungen (außer Computertomographien), Knochenaufbau mit künst- lichem oder natürlichem Knochenmaterial)Knochenmaterial einschließlich Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. 4. Kosten für Funktionsdiagnostik sind die Gebühren für funktionsanalytische und funktions- therapeutische Maßnahmen einschließlich der Material- und Laborkosten des erforderli- chen Zahnmodells, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz oder oralen Implantaten erfolgen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionsdiagnostik, orale Implantate und augmentative Behandlungen nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenHöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschieneneinschließlich Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- ne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche zahnärztli- che Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen Zahn- fehlstellungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind La- borkosten. f) Augmentative Behandlungen umfassen die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial)Kno- chenmaterial einschließlich Nachbehandlung nach chir- urgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionsdiagnostik, orale Implantate und augmentative Behandlungen nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenHöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne allgemeine (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädieKieferorthopä- die), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und InlaysIn- lays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschieneneinschließlich Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- neKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche erforder- liche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienenParodontoseschienen) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes Zahnverlustes –, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (ReparaturenRe- paraturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und LaborkostenLa- borkosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, Abformungsmaßnahmen Abformungsmaß- nahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische funktionsanalytische und funktionstherapeutische funktionsthe- rapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind . f) Augmentative Behandlungen umfassen die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem künstli- chem oder natürlichem Knochenmaterial)Knochenmaterial einschließlich Nachbehandlung nach chi- rurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort Med

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen1. Kosten für Wurzelkanalbehandlung sind zahnärztliche Aufwendungen für die Aufbereitung und Versorgung der Wurzelkanäle und des Zahnes, ZahnersatzWurzelspitzenresektionen sowie die in diesem Rahmen erforderlichen Röntgenaufnahmen (außer Computertomographien), KieferorthopädieLokalanästhesien sowie Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff. Kosten für Parodontosebehandlung sind zahnärztliche Aufwendungen für parodontalchirur- gische und regenerative Maßnahmen zur Wiederherstellung des Aufbaus und der Funktion des Zahnhalteapparates sowie die in diesem Rahmen erforderlichen Röntgenaufnahmen (außer Computertomographien), Funktionsdiagnostik Lokalanästhesien sowie Kontrolle und orale Implantate Nachbehandlung nach parodontalchirurgischem Eingriff. Kosten für dentin-adhäsive Füllungen sind zahnärztliche Aufwendungen für Maßnahmen zum Ersatz der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenZahnhartsubstanz unter Verwendung von Komposit als Füllmaterial in Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik. a) Zahnbehandlungen umfassen die 2. Kosten für allgemei- ne (außer Erstellen Zahnprophylaxe / PZR und Fissurenversiegelung sind Aufwendungen zur Ver- hütung von Heil- Zahnerkrankungen. Dazu zählen die Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädie)Kieferkrankheiten, prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und Inlays), chirurgische und bei Erkrankung die Beurtei- lung der Mundschleimhaut Mundhygiene und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschienen) Zahnfleischzustandes, die Kontrolle des Übungserfolges, die Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne, die Beseitigung von harten und wei- chen Zahnbelägen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur sowie Material- die Behandlung, Fluoridierung und LaborkostenVersiegelung von überempfindlichen Zahnflächen. b) 3. Kosten für Zahnersatz umfasst sind die Kosten Gebühren für Heil- und Kostenplä- neKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche zahnärztliche Leistungen Lokalanästhesien (außer Parodontose- schienenNarkosen), Abformungsmaßnahmen, Röntgenleistungen (außer Computertomogra- phien) – unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –und prothetische zahnärztliche Leistungen, Brücken, Kronen, Inlays, Onlays, Stift- zähne, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Reparaturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne ) sowie Material- und Laborkosten. c) Kieferorthopädie umfasst . Kosten für orale Implantate sind die Kosten Gebühren für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneLokalanästhesien (außer Narkosen), Röntgenleistungen (außer Computertomographien), implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz Zahnersatz, Kontrolle und Nachbehand- lung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für augmentative Behandlungen sind die Gebühren für Lokalanästhesien (außer Narkosen), Röntgenleistungen (außer Computertomographien), Knochenaufbau mit künst- lichem künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial)Knochenmaterial einschließlich Kontrolle und Nachbehand- lung nach chirurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten. 4. Kosten für Funktionsdiagnostik sind die Gebühren für funktionsanalytische und funktions- therapeutische Maßnahmen einschließlich der Material- und Laborkosten des erforderli- chen Zahnmodells, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Versorgung mit Zahnersatz oder oralen Implantaten erfolgen.

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Samples: Versicherungsvertrag

Erläuterungen. Zahnärztliche Leistungen umfassen Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Funktionsdiagnostik und Funktionsdiagnostik, orale Implantate und augmentative Behandlungen nach der GOZ und GOÄ bis zu den dort festgelegten RegelhöchstsätzenHöchstsätzen. a) Zahnbehandlungen umfassen die Kosten für allgemei- ne allgemeine (außer Erstellen von Heil- und Kostenplänen und Abformungsmaßnahmen bei Zahnersatz und Kieferor- thopädieKieferorthopä- die), prophylaktische, konservierende (außer bei Versorgung mit Kronen und InlaysIn- lays), chirurgische und bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums erforderliche zahnärztliche Leistungen (einschl. Paro- dontoseschieneneinschließlich Parodontoseschienen) sowie Material- und Laborkosten. b) Zahnersatz umfasst die Kosten für Heil- und Kostenplä- neKostenpläne, Abformungsmaßnahmen und prothetische, bei der Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen erfor- derliche erforder- liche zahnärztliche Leistungen (außer Parodontose- schienen) – Parodontoseschienen), unabhängig von der Ursache des Zahnver- lustes –Zahnverlustes, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (ReparaturenRepa- raturen), Brücken, Kronen, Inlays, Onlays und Stiftzähne sowie Material- und LaborkostenLabor- kosten. c) Kieferorthopädie umfasst die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, Abformungsmaßnahmen Abformungsmaß- nahmen und zahnärztliche Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstel- lungen sowie Material- und Laborkosten. d) Funktionsdiagnostik umfasst die Kosten für funktions- analytische funktionsanalytische und funktionstherapeutische funktionsthe- rapeutische zahnärztliche Leistungen sowie Material- und Laborkosten. e) Orale Implantate umfassen die Kosten für Heil- und Kos- tenpläneKostenpläne, implantologische Leistungen, Implantatkörper, implantatgetragenen Zahnersatz sowie Material- und Laborkosten. Nicht erstattungsfähig sind . f) Augmentative Behandlungen umfassen die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künst- lichem künstli- chem oder natürlichem Knochenmaterial)Knochenmaterial einschließlich Nachbehandlung nach chi- rurgischem Eingriff sowie Material- und Laborkosten.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Versicherung Der Kosten Ambulanter Und Stationärer Behandlungen Sowie Zahnärztlicher Leistungen Nach Dem Tarif Comfort U