Ersatz Musterklauseln

Ersatz. Sollte der Dolmetscher aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
Ersatz. Artikel 7, Absatz 1
Ersatz. Fluidigm kann bei jedem gültigen und rechtzeitig geltend gemachten Anspruch das Assay nach ihrer Xxxx entweder durch ein identisches oder im Wesentlichen ähnliches Assay ersetzen. Der Ersatz ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei solchen Ansprüchen. Versandkosten werden nicht gutgeschrieben.
Ersatz. Für länger dauernde oder sich wiederholende Werbeaktionen hat der Kunde Ersatzmaterial bereitzustellen.
Ersatz. 1. Sollte der Dolmetscher aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus dem Vertrag bitten, wird er dafür sorgen, dass ihn ein qualifizierter Xxxxxxx zu den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in den Fällen, in denen ein beratender Dolmetscher das Team zusammengestellt hat, der Zustimmung dieses Dolmetschers.
Ersatz. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Abschaltung einer Technologie, so ist der Bieter verpflichtet, eine funktional gleichwertige Technologie ohne Einschränkungen der bisherigen Leistungen und ohne zusätzliche Kosten dem Auftraggeber/den abrufberechtigten Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die bereits gelieferten M2M SIM-Karten müssen entsprechende Ersatztechnologie ohne Einschränkungen unterstützen. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss) Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Der Bieter ist verpflichtet mit Abgabe seines Angebotes die Planungen über Abschaltungen von Technologien für die nächsten 10 Jahre darzulegen. Der Bieter ist verpflichtet Änderungen in seiner Planung zur Abschaltung von Technologien gegenüber dem Auftraggeber/den abrufberechtigten Unternehmen unverzüglich anzuzeigen. Kommt es zu einer Abschaltung einer Technologie, so ist der Bieter verpflichtet, die Abschaltung mindestens 4 Jahre vor Abschaltung und nochmals 2 Jahre vor Abschaltung schriftlich dem Auftraggeber/den abrufberechtigten Unternehmen mitzuteilen. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss) Die M2M SIM-Karte dient zur Identifikation eines Nutzers im Mobilfunknetz. Die M2M SIM-Karte dient zum Datenverbindungsaufbau und Verschlüsselung der Daten. Pro Einzelauftrag wird eine M2M SIM-Karte benötigt. Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Der Bieter muss Plug-In M2M SIM-Karten aus verhärtetem Kunststoff (Industrie Standard) in den Größen 2FF,3FF und 4FF mit einer Lebensdauer von mindestens 10 Jahren kostenfrei zur Verfügung stellen. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss) Klassifizierung Verpflichtend Anforderung Der Bieter muss verlötbare SIM-Chips mit dem Formfaktor MFF2 (5x6mm) zur Verfügung stellen. Antwort ☐ Vorgabe zur Gänze erfüllt ☐ Vorgabe nicht/teilweise erfüllt (Ausschluss) Klassifizierung Bewertung Anforderung Die vom Bieter zur Verfügung gestellten eUICC-SIM entsprechen dem GSMA Standard SGP.32. Die Bereitstellung elektronischer eUICC-SIM umfasst folgende Komponenten a) eUICC Software Profile, b) eUICC-Chip, c) ein Subscription Management für Data Preparation Plus (SM-DP+) und d) ein Subscription Management für Secure Routing (SM-SR). Eine eUICC-SIM wurde von GSMA als betreiberunabhängige SIM-Karte spezifiziert. Im Gegensatz zu Plug-In SIM-Karten und verlötbare SIM-Karten kann bei ...
Ersatz. Der Dolmetschauftrag wird als Werkvertrag ausgeführt. Sollte die entsandte Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so sorgt ScanLang nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, für eine andere, entsprechend qualifizierte und vorbereitete Fachkollegin.
Ersatz. Kann eine angemietete Yacht aufgrund einer Betriebsstö- rung während des vorhergehenden Einsatzes oder aus anderen Gründen außerhalb der Kontrolle von der MTK GmbH dem CHARTERER nicht zur Verfügung gestellt wer- den, kann der Vercharterter dem CHARTERER ihm die ent- richteten Beträge erstatten. Der CHARTERER hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Ersatz. 10.1. Der Organisator verpflichtet sich, falls er bzw. die Band auftrittsunfähig oder verhindert sein sollte, einen Ersatz zum gleichen Preis zu vermitteln.
Ersatz. Artikel 7 Absatz 1 Rechtzeitig vor Beginn der Reise kann der Reisende einen Ersatz für sich bestimmen. Hierfür gelten die folgenden Bedingungen: