Common use of Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen Clause in Contracts

Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen. (1)Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. (2)Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat. (3)Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer 2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.6.4. (4)Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

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Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen. (1)Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages Lastbscehtraifges insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. (2)Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz naAchbsatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hatbelats. tet ha (3)Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist ausgeschlno.ssIset dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer 2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher sind, nach Nummer 2.6.4. (4)Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den desn Kduend Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

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Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen. (1)Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften fehlaefrthen Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf den StandnauSftadned, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. (2)Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht mr int idchet erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat. (3)Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf nacAhblauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer 2.4.4 eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen. Ist dem Kunden durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die Bank nach Nummer 2.6.3, bei Kunden, die keine Verbraucher keineaVuecrhberr sind, nach Nummer 2.6.4. (4)Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

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