Common use of Erstprämie Clause in Contracts

Erstprämie. Eine Erstprämie ist die zu einem Versicherungsvertrag zeitlich zuerst zu zah- lende Versicherungsprämie, dies ist in der Regel die erste nach Abschluss eines Versicherungsvertrages von Ihnen zu leistende Versicherungsprämie. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten (periodisch wiederkehrende Zahlungstermine) gilt die erste Rate als Erstprämie; bei Anforderung eines Teilbetrages der Prämie (Anzahlung) für das erste Versicherungsjahr gilt diese Anzahlung als Erstprämie.

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Erstprämie. Eine Erstprämie ist die zu einem Versicherungsvertrag zeitlich zuerst zu zah- lende Versicherungsprämie, dies ist in der Regel die erste nach Abschluss eines Versicherungsvertrages von Ihnen zu leistende Versicherungsprämie. Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten (periodisch wiederkehrende Zahlungstermine) gilt die erste Rate als Erstprämie; bei Anforderung eines Teilbetrages der Prämie (Anzahlung) für das erste Versicherungsjahr gilt diese Anzahlung als Erstprämie.

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