Erwachsene Musterklauseln

Erwachsene. Leistungsstruktur Teil II A B C D Gruppen von Leistungsberechtigten mit vergleichbarem Bedarf/ Leistungsbereiche: Teilhabeleistungen Wohnen in einer besonderen Wohnform im Sinne von § 3 WTG LSA Teilhabeleistungen Wohnen in einer nicht selbstorganisierten Wohnform im Sinne von § 4 WTG LSA Teilhabeleistungen Wohnen in einer selbstorganisierten Wohnform im Sinne von § 5 WTG LSA bzw. in der eigenen Häuslichkeit (Einzel- und Paarwohnen) Teilhabeleistungen in der Tagesstruktur und vergleichbare Angebote
Erwachsene. A 5.1.1.1 Der Beitrag wird unter Berücksichtigung des Alters der versicherten Person nach folgender Staffel angepasst: • von 40 bis 54 Jahren, jährlich um 1 % • von 55 bis 64 Jahren, jährlich um 2 % • von 65 bis 74 Jahren, jährlich um 3 % • ab 75 Jahren, jährlich um 4 % Als Alter gilt die Differenz zwischen dem Geburtsjahr der versicherten Person und dem aktuellen Versicherungsjahr.
Erwachsene. (2) Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis 17 Jahren
Erwachsene. Die Beiträge richten sich nach der beruflichen Tätigkeit und dem Alter der versicherten Person. Männliche und weibliche Personen, die – kaufmännisch, verwaltend, planend, gestaltend, lehrend im In- nen- oder Außendienst der Wirtschaft bzw. Verwaltung (ein- schließlich Verwaltung in Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz, Feuerwehr) tätig sind, z.B. Sachbearbeiter, Büroangestellte, Bankkaufleute, Architekten, Rechtsanwälte, Sozialarbeiter, Beamte, – leitend oder Aufsicht führend im Betrieb oder auf Baustellen (einschließlich aufsichtführende Meister) tätig sind, z.B. Produk- tionsleiter, – im Verkauf, im Labor, in der Datenerfassung, Datenverarbeitung (EDV-Bereich) bzw. im Gesundheitswesen, in der Schönheits- pflege tätig sind, z.B. Krankengymnasten, Friseure, Verkäufer, Optiker, Systemanalytiker, – Anlagen/Maschinen elektronisch steuern, z.B. Nachrichtentech- niker, Tontechniker, Elektroingenieure, – keine berufliche Tätigkeit/Beschäftigung ausüben, – Xxxxxxx, Pensionäre, Xxxxxxx. Männliche und weibliche Personen, die – körperliche (auch sportliche) oder handwerkliche Berufsarbeit verrichten (einschließlich mitarbeitende Meister), z.B. Bauarbei- ter, Lagerverwalter, Landwirte, Sportlehrer, – Holz, Metall, Kunststoff, Steine, Erde be- oder verarbeiten, z.B. Installateure, Schreiner, – mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen arbeiten, z.B. Lackierer, Schweißer, – Maschinen bedienen, einrichten, warten oder reparieren, z.B. Berufskraftfahrer, Werkzeugmacher, Offsetdrucker, Kranführer, – Tiere behandeln oder pflegen, z.B. Tierärzte oder -pfleger, – im Truppeneinsatz und Vollzugsdienst bei der Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zoll, Polizei, Justiz und Feuerwehr tätig sind. Übt eine Person Tätigkeiten der Gruppe A und der Gruppe B aus, so wird der Beitrag der Gruppe B berechnet. Maßgebend ist nicht der erlernte Beruf, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Perso- nen, die sich in Ausbildung befinden (z.B. Studenten, Auszubildende, Volontäre und Praktikanten) sind nach dem jeweiligen Ausbildungs- beruf einzustufen. Sofern eine Tätigkeit nicht zweifelsfrei einer Ge- fahrengruppe zugeordnet werden kann, ist beim Versicherer nach- zufragen. -räumung), Taucher, Tierbändiger. – 18 bis einschließlich 44 Jahre, – 45 bis einschließlich 64 Jahre, – ab 65 Jahre. Ab 65 Jahren passen wir die Beiträge alle fünf Jahre an das Lebens- alter der versicherten Person an. Ab 86 Jahren erfolgt keine weitere Anpassung. Nach Ablauf des Ver...
Erwachsene. Als Erwachsene im Sinne des Tarifes gelten Personen ab dem 15. Geburtstag.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.